Mitarbeiter haben Angst: Kein Hund im Büro
Düsseldorf/Berlin. Haben Mitarbeiter Angst vor dem Hund eines
Kollegen, darf der Arbeitgeber dem Hundehalter das Mitbringen des Tieres
untersagen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf
vom 4. September 2013 (AZ: 8 Ca 7883/12) wird hingewiesen.
Die Mitarbeiterin einer Werbeagentur brachte - wie auch andere
Agenturmitarbeiter - mit Erlaubnis des damaligen Geschäftsführers ihren Hund mit
zur Arbeit. Im November erhielt die Frau jedoch einen Brief mit dem Verbot, das
Tier weiterhin mitzubringen. Es hatte zuvor bereits Gespräche wegen des
Verhaltens des Hundes gegeben, die jedoch keine Änderung bewirkt hatten. In den
Augen der anderen Mitarbeiter war der Hund der Kollegin verhaltensauffällig und
aggressiv. Die Tür zum Büro der Frau, die als Assistentin der Geschäftsführung
tätig war, musste immer geschlossen gehalten werden, wenn das Tier im Haus war.
Kollegen hatten Angst, das Stockwerk zu betreten.
Die Frau klagte erfolglos gegen das Verbot. Die Richter sahen
es als erwiesen an, dass sich sowohl Mitarbeiter als auch einer der
Geschäftsführer von dem Hund bedroht fühlten. Ob der Grund hierfür im Charakter
des Hundes zu sehen sei, sei für die Entscheidung unerheblich. Auf jeden Fall
seien Arbeitsabläufe gestört worden. Gerade in einer Werbeagentur finde eine
rege Kommunikation und damit viel Bewegung in den Räumen statt. Eine
Einschränkung dieser Kommunikation, weil Mitarbeiter Angst vor dem Hund hätten,
müsse der Arbeitgeber nicht hinnehmen. Die Kollegen der Hundehalterin hätten
sich außerdem an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr wohl gefühlt. Auch aufgrund
seiner Fürsorgepflicht dürfe der Arbeitgeber ein solches Verbot aussprechen.
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