Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Arbeitsrecht

 

Weg zur Arbeit nicht immer unfallversichert

Mainz/Berlin. Der Weg von einem anderen Ort als der eigenen Wohnung zur Arbeit ist unter Umständen nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt dann, wenn die Strecke mehr als achtmal so lang ist wie die übliche Strecke und der Aufenthalt an dem Ort allein private Gründe hatte. Über diese Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 27. September 2012 (AZ: L 4 U 225/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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Keine Sperrzeit trotz Aufhebungsvertrag und Abfindung

München/Berlin. Ein Aufhebungsvertrag und die Zahlung einer Abfindung an einen ausscheidenden Mitarbeiter führen für diesen nicht zwangsläufig zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Das Bayerische Landesssozialgericht hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, in dem ein tariflich unkündbarer Mitarbeiter von Aufhebungsvertrag und Abfindungsangebot Gebrauch gemacht hatte (Entscheidung vom 28. Februar 2013; AZ: L 9 AL 42/10).

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Mitarbeiter haben Angst: Kein Hund im Büro

Düsseldorf/Berlin. Haben Mitarbeiter Angst vor dem Hund eines Kollegen, darf der Arbeitgeber dem Hundehalter das Mitbringen des Tieres untersagen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. September 2013 (AZ: 8 Ca 7883/12) wird hingewiesen.

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Kündigung während der Elternzeit - bei bloßem Verdacht strafbaren Verhaltens in der Regel nicht zulässig

Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Elternzeit beantragt hat, und während der Elternzeit nicht kündigen. Diese Regelung mit einem grundsätzlich absoluten Kündigungsschutz verfolgt den Zweck, die größtmögliche Sicherheit des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Elternzeit zu gewährleisten. In besonderen Fällen kann zwar durch die Aufsichtsbehörde ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Dies gilt aber in der Regel nicht für eine Verdachtskündigung. Dies stellte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 13. Juni 2013 (AZ: 12 A 1659/12) fest.

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Hochschulprofessor muss sich Dienstzimmer mit Kollegen teilen

Mannheim/Berlin. An Unis herrscht oft Platzmangel. Dies kann auch Professoren treffen. Ein Hochschullehrer, der seit mehr als 20 Jahren in einem Einzelbüro arbeitet, hat keinen Anspruch auf Beibehaltung dieses Standards. Das folgt aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 3. Juli 2013 (AZ: 4 S 1020/13).

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Verdachtskündigung von Betriebsratsmitgliedern nur bei wichtigem Grund

Hamburg/Berlin. Verdachtskündigungen sind grundsätzlich möglich. Liegt der dringende Verdacht vor, dass ein Arbeitnehmer eine Gutschrift, die seinem Arbeitgeber gewährt worden war, für private Zwecke genutzt hat, ist die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Da dies einen sogenannten wichtigen Grund darstellt, kann die Kündigung in diesem Fall auch ein Betriebsratsmitglied treffen. Auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. Mai 2013 (AZ: 26 BV 31/12) wird hingewiesen.

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Post ins Büro gebracht - Arbeitsunfall

Heilbronn/Berlin. In einem vom Eigentümer beruflich und privat genutzten Haus kann ein Unfall auf dem Weg vom Briefkasten zum Büro als Arbeitsunfall anerkannt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 17. Mai 2013 (AZ: S 3 U 2912/12).

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Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für Überwachungseinrichtungen

Berlin. Grundsätzlich muss der Betriebsrat einbezogen werden, wenn Überwachungskameras in einem Unternehmen Mitarbeiter erfassen können. Zeichnen die Kameras auch Mitarbeiter anderer Betriebe des Konzerns auf, muss statt des Betriebsrats des jeweiligen Betriebes der Konzernbetriebsrat angesprochen werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landearbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Juli 2013 (AZ: 17 TaBV 222/13).

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Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung in ausländischem Betrieb

Erfurt/Berlin. Vor der betriebsbedingten Kündigung eines Mitarbeiters müssen Arbeitgeber prüfen, ob der Arbeitnehmer an anderer Stelle im Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann. Dies gilt aber nur für Arbeitsplätze in Deutschland. Ein gekündigter Arbeitnehmer kann sich also nicht auf eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem ausländischen Betrieb des Arbeitgebers berufen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 29. August 2013 (AZ: 2 AZR 809/12) entschieden.

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