Arbeitsrecht
Weg zur Arbeit nicht immer unfallversichert
Mainz/Berlin. Der Weg von einem anderen Ort als der eigenen
Wohnung zur Arbeit ist unter Umständen nicht gesetzlich unfallversichert. Das
gilt dann, wenn die Strecke mehr als achtmal so lang ist wie die übliche Strecke
und der Aufenthalt an dem Ort allein private Gründe hatte. Über diese
Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 27. September
2012 (AZ: L 4 U 225/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des
Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Keine Sperrzeit trotz Aufhebungsvertrag und Abfindung
München/Berlin. Ein Aufhebungsvertrag und die Zahlung einer
Abfindung an einen ausscheidenden Mitarbeiter führen für diesen nicht
zwangsläufig zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Das Bayerische
Landesssozialgericht hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, in dem ein tariflich
unkündbarer Mitarbeiter von Aufhebungsvertrag und Abfindungsangebot Gebrauch
gemacht hatte (Entscheidung vom 28. Februar 2013; AZ: L 9 AL 42/10).
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Mitarbeiter haben Angst: Kein Hund im Büro
Düsseldorf/Berlin. Haben Mitarbeiter Angst vor dem Hund eines
Kollegen, darf der Arbeitgeber dem Hundehalter das Mitbringen des Tieres
untersagen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf
vom 4. September 2013 (AZ: 8 Ca 7883/12) wird hingewiesen.
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Kündigung während der Elternzeit - bei bloßem Verdacht strafbaren
Verhaltens in der Regel nicht zulässig
Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, zu
dem der Arbeitnehmer Elternzeit beantragt hat, und während der Elternzeit nicht
kündigen. Diese Regelung mit einem grundsätzlich absoluten Kündigungsschutz
verfolgt den Zweck, die größtmögliche Sicherheit des Arbeitsverhältnisses für
die Dauer der Elternzeit zu gewährleisten. In besonderen Fällen kann zwar durch
die Aufsichtsbehörde ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden.
Dies gilt aber in der Regel nicht für eine Verdachtskündigung. Dies stellte das
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 13. Juni
2013 (AZ: 12 A 1659/12) fest.
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Hochschulprofessor muss sich Dienstzimmer mit Kollegen teilen
Mannheim/Berlin. An Unis herrscht oft Platzmangel. Dies kann
auch Professoren treffen. Ein Hochschullehrer, der seit mehr als 20 Jahren in
einem Einzelbüro arbeitet, hat keinen Anspruch auf Beibehaltung dieses
Standards. Das folgt aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg vom 3. Juli 2013 (AZ: 4 S 1020/13).
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Verdachtskündigung von
Betriebsratsmitgliedern nur bei wichtigem Grund
Hamburg/Berlin. Verdachtskündigungen sind grundsätzlich
möglich. Liegt der dringende Verdacht vor, dass ein Arbeitnehmer eine
Gutschrift, die seinem Arbeitgeber gewährt worden war, für private Zwecke
genutzt hat, ist die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Da dies einen
sogenannten wichtigen Grund darstellt, kann die Kündigung in diesem Fall auch
ein Betriebsratsmitglied treffen. Auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts
Hamburg vom 22. Mai 2013 (AZ: 26 BV 31/12) wird hingewiesen.
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Post ins Büro gebracht - Arbeitsunfall
Heilbronn/Berlin. In einem vom Eigentümer beruflich und privat
genutzten Haus kann ein Unfall auf dem Weg vom Briefkasten zum Büro als
Arbeitsunfall anerkannt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des
Sozialgerichts Heilbronn vom 17. Mai 2013 (AZ: S 3 U 2912/12).
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Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für
Überwachungseinrichtungen
Berlin. Grundsätzlich muss der Betriebsrat einbezogen werden,
wenn Überwachungskameras in einem Unternehmen Mitarbeiter erfassen können.
Zeichnen die Kameras auch Mitarbeiter anderer Betriebe des Konzerns auf, muss
statt des Betriebsrats des jeweiligen Betriebes der Konzernbetriebsrat
angesprochen werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des
Landearbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Juli 2013 (AZ: 17 TaBV 222/13).
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Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung in ausländischem Betrieb
Erfurt/Berlin. Vor der betriebsbedingten Kündigung eines
Mitarbeiters müssen Arbeitgeber prüfen, ob der Arbeitnehmer an anderer Stelle im
Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann. Dies gilt aber nur für Arbeitsplätze
in Deutschland. Ein gekündigter Arbeitnehmer kann sich also nicht auf eine
Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem ausländischen Betrieb des Arbeitgebers
berufen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 29. August 2013 (AZ: 2 AZR
809/12) entschieden.
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