Erbrecht
Familiengericht kann zur Genehmigung
einer Ausschlagung verpflichtet sein, auch wenn der Nachlass nicht überschuldet
ist
Erben Kinder, treffen deren
Erziehungsberechtigte für sie die Entscheidung, ob sie das Erbe annehmen oder
ausschlagen. Zu letzterem ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.
Diese ist nicht nur dann zu erteilen, wenn die Erbschaft überschuldet ist,
sondern immer dann, wenn eine umfassende Würdigung der Gesamtbelange des Kindes
samt seiner persönlichen Interessen dafür spricht. Bei einer Entfremdung
zwischen Kind und Erblasser sowie Erbausschlagungen anderer Erben kann die
Ausschlagung zu genehmigen sein, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit
Beschluss vom 13.11.2018 (10 WF 164/18) entschieden hat.
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Auslegung einer
Pflichtteilsstrafklausel
(dpa/tmn). Eine
Pflichtteilsklausel, die auf ein „Verlangen“ des Pflichtteils nach dem Tod des
erstversterbenden Ehegatten abstellt, greift nicht bereits dann ein, wenn der
Pflichtteilsberechtigte die Erbenstellung des überlebenden angreift. So das
Oberlandesgericht
(OLG) München laut Beschluß vom 06.12.2018 (31 Wx 374/17).
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Keine Anfechtung wegen Irrtums über
Überschuldung bei Ausschlagung aufgrund spekulativer Grundlage
Köln/Berlin (dpa/tmn). Beruht
die Entscheidung, die Erbschaft auszuschlagen, auf der Vermutung, der Nachlass
sei überschuldet, so kann der Ausschlagende dies nicht rückgängig machen, wenn
er seinen Irrtum später bemerkt, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit
Beschluss vom 19.12.2018 (I-3 Wx 140/18) entschieden hat.
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Die Reichweite einer
Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus
(dpa/tmn). Der Umfang von
Vorsorgevollmachten kann von dem Vollmachtgeber eingeschränkt aber auch sehr
weitreichend sein. Für Änderungen im Grundbuch muss aber immer die Echtheit der
Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht durch einen Notar oder eine Behörde
beglaubigt werden. Dies kann auch durch eine städtische Betreuungsbehörde
geschehen. Hierzu das Oberlandesgericht
Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2015 (AZ: 11 Wx 71/15).
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Notargebühren muss der Notar selber verdienen
(dpa/red). Wird ein Notar tätig,
muss er dies nach dem Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
für Gerichte und Notare (GNotKG) abrechnen. Die Aufgaben eines Notars sind aber
so vielfältig, dass Notare manch eine Tätigkeit Mitarbeitern überlässt. Nach dem
Landgericht (LG) Münster kann eine solche Tätigkeit dann aber nicht als
Notargebühren abgerechnet werden (Beschluss
vom 22.7.2016; Az. 5 OH 8/16).
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Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung
(dpa/red). Wer nicht Erbe werden
will, muss die Erbschaft ausschlagen. Wer aber dann doch Erbe werden will, muss
die Erklärung über die Erbausschlagung anfechten.
Nach dem
Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss
vom 16.11.2016; Az.: 3 WX 12/16)
liegt ein Grund zur Anfechtung vor, wenn man einem Irrtum über die Zugehörigkeit
eines Anspruchs zum Nachlass unterliegt.
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Wer seine Eltern schlägt und beleidigt kann seinen Pflichtteil
entzogen bekommen
(dpa/red). Der Erblasser kann
einen grundsätzlich erbberechtigten Verwandten enterben. Den sogenannten
Pflichtteil erhält dieser jedoch weiterhin. Erst wenn dieser eine schwerwiegende
Verfehlungen begangen hat, kann der Erblasser diesem auch den Pflichtteil durch
eine testamentarische Verfügung entziehen. Nach dem Saarländischen
Oberlandesgericht kann der Pflichtteil entzogen werden, wenn der Erbberechtigte
den Erblasser schlägt und beleidigt (Urteil
vom 05.10.2016; AZ: 5 U 61/15).
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Zur familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung eines minderjährigen
Erben
(dpa/red). Legt der
Altersunterschied zwischen Erblasser und dem zu dessen gesetzlichen Erben
berufenen minderjährigen Kind nahe, dass das Kind seine Erbenstellung infolge
der Ausschlagung vorrangig berufener Erben erlangt haben könnte, so darf das
Familiengericht die Genehmigung für die vom gesetzlichen Vertreter für das Kind
wegen mutmaßlicher Überschuldung des Nachlasses abgegebene
Ausschlagungserklärung nicht ohne Heranziehung der Nachlassakten und ohne
weitere Ermittlungen zu den Gründen erfolgter Erbenausschlagung versagen. Das
ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken
(AZ: 2 WF 81/16).
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„Meine
Verwandten bekommen nichts!“ - Ein eindeutiges Negativtestament?
(dpa/red). In einem sogenannten
Negativtestament kann der Erblasser bestimmen, dass bestimmte Verwandte von der
gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sein sollen. Wenn der Erblasser aber
festlegt, dass die Verwandten nichts bekommen sollen, sind dann wirklich alle
Verwandten gemeint? Hierzu wird auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts
Düsseldorf vom 25.
September 2015 (AZ:
I-7 U 77/14) hingewiesen.
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Wie ist ein vor der Hochzeit errichtetes Testament zu bewerten?
(dpa/red). Was wird aus einem Testament, wenn neue
Lebensverhältnisse eigentlich zu einer anderen gesetzlichen Erbfolge führen
würden? Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 10.
November 2015 (AZ: 6 W 54/15).
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