Ehegattenerbrecht auch nach
Einreichen der Scheidung
Ein immer wieder einmal auftretendes Problem ist, wie
Ehegatten erben, wenn das Ehepaar die Scheidung bereits geplant oder sogar schon
einen Scheidungsantrag eingereicht hat. Dabei kommt es darauf an, ob der Antrag
vom Erblasser gestellt oder dieser der Scheidung bereits zugestimmt hatte.
Das Oberlandesgericht Köln (Beschluss des Oberlandesgerichts
Köln vom 12. September 2011, AZ: 3 Wx 179/11) hatte einen Fall zu entscheiden,
in dem die Ehefrau den Scheidungsantrag bereits gestellt hatte. Der Mann starb,
ohne sich im Verfahren hinsichtlich der Scheidung geäußert zu haben. Der
Scheidungsantrag wurde ihm im Juli zugestellt, er starb Ende Dezember. Der Sohn
des Erblassers aus erster Ehe ließ sich einen Erbschein als Alleinerbe
ausstellen. Dagegen wandte sich die Ehefrau.
Mit Erfolg. Nach Ansicht der Richter besteht weiterhin ihr
gesetzliches Erbrecht. Durch das Einreichen der Scheidung habe sie dieses nicht
verloren. Zwar sei das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten
ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen
für die Scheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder
ihr zugestimmt habe. Eine Zustimmung müsse allerdings im Verfahren selbst
erfolgen, da in einem Scheidungsverfahren Erklärungen nur dann gelten. Daher
spiele es keine Rolle, ob der Erblasser anderen gegenüber geäußert habe, er sei
mit der Scheidung einverstanden.
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