Schenkung vor dem Tod - zur Frage des
Eigentumsnachweises
(dpa/red). Schenkungen vor dem Tod sind nichts Unübliches. Es
empfiehlt sich allerdings, dies auch im Testament oder anderweitig schriftlich
zu dokumentieren. Anderenfalls kann Unklarheit darüber entstehen, ob der
Gegenstand oder das Geld zur Erbmasse gehören sollte oder nicht. So hat das
Landgericht Coburg (Urteil vom 12. November 2013, AZ: 22 O 68/13) der Klage
zweier Brüder als Erben gegen einen weiteren Bruder auf Herausgabe eines Autos
stattgegeben. Der Bruder konnte nicht nachweisen, dass die gemeinsame Mutter ihm
das Fahrzeug vor dem Tod geschenkt hatte.
Die Mutter wurde im Jahr 2011 Eigentümerin eines Fahrzeugs und
erhielt den Fahrzeugbrief. Als sie ernsthaft erkrankte, beabsichtigte sie, nach
einem Krankenhausaufenthalt zu einem ihrer Söhne, einer der beiden späteren
Kläger, zu ziehen. Ihr Auto wurde an den Wohnort des Sohnes gefahren. Dann starb
die Mutter jedoch noch in demselben Jahr. Zwei Brüder beerbten die verstorbene
Mutter. Der dritte Bruder, der spätere Beklagte, schlug das Erbe aus. Die beiden
erbenden Brüder hatten sämtliche Originalschlüssel des Fahrzeugs. Sie
behaupteten, das Auto habe ihrer Mutter bis zu deren Tod gehört. Ihr Bruder habe
vermutlich den Fahrzeugbrief, der in seinem Besitz sei, eigenmächtig an sich
genommen. Als Erben forderten sie deshalb den Pkw zurück, der sich inzwischen
bei dem dritten Bruder befand.
Nach dessen Auskunft hatte ihm seine Mutter jedoch noch im
Frühjahr 2011 das Auto geschenkt. Dabei sei ihm der Fahrzeugbrief ausgehändigt
worden. Die Mutter habe das Fahrzeug allerdings noch behalten und bis zu ihrem
Ableben weiter nutzen wollen.
Die beiden anderen Brüder klagten und hatten vor Gericht
Erfolg. Ihr Bruder müsse das Fahrzeug herausgeben, so die Richter. Zuvor hatte
eine umfangreiche Anhörung sämtlicher Zeugen stattgefunden. Die Aussagen
widersprachen sich aber. Eine Gruppe von Zeugen berichtete von einer Schenkung,
die andere widersprach einer solchen Schenkung vehement. Zeugen der beiden
Parteien hatten jedoch bestätigt, dass es wegen des Autos immer wieder Streit
zwischen dem beklagten Bruder und seiner Mutter gegeben hatte. Der Mann habe von
seiner Mutter etwas Schriftliches verlangt. Dies habe die Mutter abgelehnt.
Hätte die Mutter ihrem Sohn das Fahrzeug schenken wollen, hätte sie dies einfach
in einem Testament tun können. Dann wäre auch sichergestellt gewesen, dass sie
das Fahrzeug uneingeschränkt bis zu ihrem Tod hätte nutzen können.
Das Gericht war nicht überzeugt, dass es eine Schenkung
gegeben hatte. Üblicherweise hätte die Mutter dem Sohn den Zweitschlüssel zur
Legitimation übergeben. Lediglich aus dem Besitz des Fahrzeugbriefes mochten die
Richter nicht schließen, dass der Mann auch Eigentümer sei. Es sei nicht
erwiesen, dass die Mutter dem Sohn tatsächlich den Fahrzeugbrief gegeben habe.
Auch dass er das Fahrzeug in seinem Besitz gehabt habe, spreche nicht für ihn,
da er das Fahrzeug eigenmächtig vom geplanten Wohnsitz seiner Mutter entfernt
habe. Daher müsse er das Auto an seine Brüder herausgeben.
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