Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Erbrecht

 

Wer erbt, wenn der Verstorbene nur seine Immobilien testamentarisch unter seinen Kindern aufgeteilt hat?

(dpa/red) Testamente geben immer wieder Rätsel auf, wie der Erblasser sein Vermögen nach seinem Tod verteilt wissen möchte. Wie ist zu verfahren, wenn der Erblasser zwar die Verteilung seines Vermögens an seine Kinder vornimmt, hierbei aber große Teile dessen nicht berücksichtigt und weitere Erbberechtigte vorhanden sind? So entschied das Kammergericht Berlin am 12. April 2016 (AZ: 6 W 82/15).

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Umbettung wegen Umzugs?

(dpa/red) Ziehen die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen in eine andere Stadt, wird der Weg zum Friedhof weit. Das Verwaltungsgericht Ansbach musste entscheiden, ob die Tochter der Verstorbenen diese zurück in ihre Heimat mitnehmen darf. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach vom 3. August 2016 (AZ: AN 4 K 16.00882).

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Vor- und Nacherben können gemeinsam über Grundstück ohne Zustimmung von Ersatznacherben verfügen

(dpa/red). Bestimmt der Erblasser, dass nach dem Versterben seiner Erben bestimmte andere Personen seinen Nachlass erben sollen, so dürfen die Vorerben grundsätzlich nur noch mit Zustimmung der Nacherben über den Nachlass frei verfügen. Bestimmt der Erblasser bestimmte Personen zu Ersatzerben der Nacherben, so stellt sich die Frage, ob diese Ersatznacherben ebenfalls zustimmen müssen, wenn der Vorerbe frei verfügen können soll. Hingewiesen wird auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 13. Mai 2016 (AZ: 15 W 594/15).

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Widerruf eines Testamentes durch eine E-Mail oder einen Dritten?

(dpa/red). So wie die wirksame Errichtung eines Testamentes von Formvorschriften abhängig ist, ist auch der Widerruf eines Testamentes von diesen abhängig. Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 15. April 2016; AZ: 6 W 64/15)  entschied, dass eine E-Mail mit dem Inhalt, nichts weiter zu vererben zu haben, nicht die Anforderungen an ein eigenhändiges Testament erfüllt und auch keine Widerrufserklärung erkennen lässt. Ob sich der Erblasser für den Widerruf eines Testaments durch Vernichtung durch einen Dritten als unselbständiges Werkzeug bedienen kann, kommt es nicht an, wenn sich nicht feststellen lässt, dass der Dritte überhaupt Änderungen am Testament vorgenommen hat.

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Das Testament auf dem Butterbrotpapier

(dpa/red). Ein Testament setzt für dessen Wirksamkeit einen ernstlichen Testierwillen voraus. Zweifel können sich daher an der Wirksamkeit ergeben, wenn das fragliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage angefertigt wurde. Hingewiesen wird auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 27. November 2015 (AZ: 10 W 153/15).

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Schiedsverfahren bei Erbstreit

(dpa/red). Schiedsverfahren können teurere und mehrere Jahre dauernde gerichtliche Verfahren in vielen Bereichen ersetzen. Gerade im familiär belasteten Erbrecht erhoffen sich die Erblasser durch eine Verweisung auf Schiedsgerichte die Erhaltung oder die Herstellung des Familienfriedens, der bei gerichtlichen Urteilen häufig auf der Strecke bleibt. Bei dem testamentarischen Verweis an ein Schiedsgericht sind aber noch viele Fragen nicht geklärt. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Celle vom 9. November 2015 (AZ: 6 W 204/15) wird hingewiesen.

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Urlaubsabgeltung nach dem Tod

(dpa/red). Eine Urlaubsabgeltung bekommt man, wenn man den Urlaub nicht mehr nehmen kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Urlaub genommen werden konnte. Fraglich ist allerdings, ob die Erben eines verstorbenen Beamten, quasi für diesen eine Urlaubsabgeltung beanspruchen können, weil der Erblasser wegen seines Todes keinen Urlaub mehr nehmen konnte. Auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe (Urteil vom 16. Juli 2015; AZ: 3 K 24/15) wird hingewiesen.

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Erbe unter der Bedingung, dass die Haustiere aufgenommen werden

(dpa/red). Erblasser, die Haustiere besitzen, machen sich nicht nur Gedanken, wem sie ihr Vermögen vermachen sollen, sondern auch, wie sie ihre Haustiere versorgt wissen wollen. Tiere können nichts erben, und so wird häufig eine Person oder Gesellschaft unter der Auflage bedacht, dass diese sich um die Tiere nach dem Ableben des Frauchens bzw. Herrchens kümmern. Das Amtsgericht Lüdinghausen (Beschluss vom 19. August 2015, AZ: 27 VI 230/14)  musste entscheiden, ob eine Stiftung trotzdem Erbe wurde, obwohl die Tiere anderweitig gut unter gekommen waren.

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Das „Recht“ zur Annahme der Erbschaft kann nicht gepfändet werden

(dpa/red). Hat ein Schuldner Forderungen gegen jemand anderen, kann der Gläubiger des Schuldners diese Forderungen pfänden und zu Geld machen. Gepfändet werden kann jeder Vermögenswert, der durch Verwertung zur Befriedigung des Geldanspruchs des Gläubigers führen kann. Darunter fallen jedoch nicht höchstpersönliche Rechte, die an die Person des Schuldners gebunden sind.

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Sind Entmüllungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer absetzbar?

(dpa/red). Manchmal hinterlässt der Erblasser im Nachlass ein Grundstück, welches aufwendig erst vom Müll bereinigt werden muss, bevor es zum Beispiel verkauft werden kann. Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer können vom Nachlasswert viele Sache abgezogen werden, damit weniger oder keine Erbschaftsteuer gezahlt werden muss. Fraglich ist, ob hierunter auch Kosten für die Entmüllung des Grundstücks fallen.

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