Erbrecht
Wer erbt, wenn der Verstorbene nur seine Immobilien
testamentarisch unter seinen Kindern aufgeteilt hat?
(dpa/red) Testamente geben immer wieder Rätsel auf, wie der
Erblasser sein Vermögen nach seinem Tod verteilt wissen möchte. Wie ist zu
verfahren, wenn der Erblasser zwar die Verteilung seines Vermögens an seine
Kinder vornimmt, hierbei aber große Teile dessen nicht berücksichtigt und
weitere Erbberechtigte vorhanden sind? So entschied das Kammergericht Berlin am
12. April 2016 (AZ: 6 W 82/15).
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Umbettung wegen Umzugs?
(dpa/red) Ziehen die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen in
eine andere Stadt, wird der Weg zum Friedhof weit. Das Verwaltungsgericht
Ansbach musste entscheiden, ob die Tochter der Verstorbenen diese zurück in ihre
Heimat mitnehmen darf. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach vom 3. August 2016 (AZ: AN 4 K 16.00882).
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Vor- und Nacherben können gemeinsam über Grundstück ohne
Zustimmung von Ersatznacherben verfügen
(dpa/red). Bestimmt der Erblasser, dass nach dem Versterben
seiner Erben bestimmte andere Personen seinen Nachlass erben sollen, so dürfen
die Vorerben grundsätzlich nur noch mit Zustimmung der Nacherben über den
Nachlass frei verfügen. Bestimmt der Erblasser bestimmte Personen zu Ersatzerben
der Nacherben, so stellt sich die Frage, ob diese Ersatznacherben ebenfalls
zustimmen müssen, wenn der Vorerbe frei verfügen können soll. Hingewiesen wird
auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 13. Mai 2016 (AZ: 15 W
594/15).
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Widerruf eines Testamentes durch eine E-Mail oder einen Dritten?
(dpa/red). So wie die wirksame Errichtung eines Testamentes
von Formvorschriften abhängig ist, ist auch der Widerruf eines Testamentes von
diesen abhängig. Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 15. April 2016; AZ: 6 W
64/15) entschied, dass eine E-Mail mit dem Inhalt, nichts weiter zu
vererben zu haben, nicht die Anforderungen an ein eigenhändiges Testament
erfüllt und auch keine Widerrufserklärung erkennen lässt. Ob sich der Erblasser
für den Widerruf eines Testaments durch Vernichtung durch einen Dritten als
unselbständiges Werkzeug bedienen kann, kommt es nicht an, wenn sich nicht
feststellen lässt, dass der Dritte überhaupt Änderungen am Testament vorgenommen
hat.
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Das Testament auf dem Butterbrotpapier
(dpa/red). Ein Testament setzt für dessen Wirksamkeit einen
ernstlichen Testierwillen voraus. Zweifel können sich daher an der Wirksamkeit
ergeben, wenn das fragliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage
angefertigt wurde. Hingewiesen wird auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht
(OLG) Hamm vom 27. November 2015 (AZ: 10 W 153/15).
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Schiedsverfahren bei Erbstreit
(dpa/red). Schiedsverfahren können teurere und mehrere Jahre
dauernde gerichtliche Verfahren in vielen Bereichen ersetzen. Gerade im familiär
belasteten Erbrecht erhoffen sich die Erblasser durch eine Verweisung auf
Schiedsgerichte die Erhaltung oder die Herstellung des Familienfriedens, der bei
gerichtlichen Urteilen häufig auf der Strecke bleibt. Bei dem testamentarischen
Verweis an ein Schiedsgericht sind aber noch viele Fragen nicht geklärt. Auf
eine Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Celle vom 9. November 2015 (AZ: 6
W 204/15) wird hingewiesen.
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Urlaubsabgeltung nach dem Tod
(dpa/red). Eine Urlaubsabgeltung bekommt man, wenn man den Urlaub
nicht mehr nehmen kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Arbeitsverhältnis
endet, bevor der Urlaub genommen werden konnte. Fraglich ist allerdings, ob die
Erben eines verstorbenen Beamten, quasi für diesen eine Urlaubsabgeltung
beanspruchen können, weil der Erblasser wegen seines Todes keinen Urlaub mehr
nehmen konnte. Auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe
(Urteil vom 16. Juli 2015; AZ: 3 K 24/15) wird hingewiesen.
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Erbe unter der Bedingung, dass die
Haustiere aufgenommen werden
(dpa/red). Erblasser, die Haustiere besitzen, machen sich
nicht nur Gedanken, wem sie ihr Vermögen vermachen sollen, sondern auch, wie sie
ihre Haustiere versorgt wissen wollen. Tiere können nichts erben, und so wird
häufig eine Person oder Gesellschaft unter der Auflage bedacht, dass diese sich
um die Tiere nach dem Ableben des Frauchens bzw. Herrchens kümmern. Das
Amtsgericht Lüdinghausen (Beschluss vom 19. August 2015, AZ: 27 VI 230/14)
musste entscheiden, ob eine Stiftung trotzdem Erbe wurde, obwohl die Tiere
anderweitig gut unter gekommen waren.
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Das „Recht“ zur Annahme der Erbschaft kann nicht gepfändet werden
(dpa/red). Hat ein Schuldner Forderungen gegen jemand anderen,
kann der Gläubiger des Schuldners diese Forderungen pfänden und zu Geld machen.
Gepfändet werden kann jeder Vermögenswert, der durch Verwertung zur Befriedigung
des Geldanspruchs des Gläubigers führen kann. Darunter fallen jedoch nicht
höchstpersönliche Rechte, die an die Person des Schuldners gebunden sind.
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Sind Entmüllungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei der
Erbschaftsteuer absetzbar?
(dpa/red). Manchmal hinterlässt der Erblasser im Nachlass ein
Grundstück, welches aufwendig erst vom Müll bereinigt werden muss, bevor es zum
Beispiel verkauft werden kann. Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer können vom
Nachlasswert viele Sache abgezogen werden, damit weniger oder keine
Erbschaftsteuer gezahlt werden muss. Fraglich ist, ob hierunter auch Kosten für
die Entmüllung des Grundstücks fallen.
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