Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Auch nach Scheidung gemeinsame Haftung für Kredit

 

Nimmt ein Ehepaar ein Darlehen auf, so haften auch nach einer Scheidung beide Partner weiterhin dafür. Eine interne Aufteilung zwischen den früheren Eheleuten ist für die Bank nicht relevant. So entschied das Landgericht Coburg am 4. November 2008 (Az: 23 O 426/08).

Ein Ehepaar hatte bei seiner Bank einen Kredit in Höhe von 21.000 Euro aufgenommen. Als die Ehe in die Brüche ging, vereinbarten die Partner, dass die Frau diesen Kredit alleine abbezahlen sollte, während der Mann zwei weitere Darlehen übernahm. Als die Ratenzahlungen der Frau jedoch ausblieben, wandte sich die betroffene Bank an den Ex-Mann. Dieser war der Meinung, aufgrund der Absprache mit seiner früheren Frau nicht zahlen zu müssen.

Die Richter sahen das anders. Allein ausschlaggebend sei der Vertrag zwischen der Bank und dem beklagten Mann. Die Bank hatte den Mann nicht aus der Haftung entlassen. In diesem Fall hatte die interne Absprache zwischen den Eheleuten keinerlei Gewicht.

 

 

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