Familienrecht
Tochter mit Kleinkind bekommt Unterhalt von ihren Eltern
(red/dpa). Wenn eine Frau ein Kind bekommt, kann sie Unterhalt
verlangen - nicht nur für das Kind, sondern in der ersten Zeit auch für sich.
Fällt allerdings der Kindsvater als Zahlender aus, kann die Mutter auch einen
Anspruch gegenüber ihren eigenen Eltern haben. Dies ist dann der Fall, wenn die
Tochter selbst einen eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern hat. Auch
wenn sie volljährig wird, kann dieser Anspruch weiter bestehen. Dies hat das
Oberlandesgericht Köln am 25. März 2013 entschieden (AZ: 25 UF 241/12).
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Mindestangaben im Scheidungsantrag
(red/dpa). Wer sich scheiden lassen möchte, muss dem Gericht
bestimmte Informationen geben, damit es sich einen Überblick über den Sachstand
für das anstehende Verfahren verschaffen kann. Ein einfacher Antrag genügt
nicht. Dann besteht die Gefahr, dass der Antrag abgelehnt wird - und im Zweifel
auch schon der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für eine Scheidung. Ohne nähere
Angaben zur Trennung und zur geplanten Scheidung kann das Gericht nicht prüfen,
ob der Antrag auf Scheidung erfolgreich wäre. Ohne diese Erfolgsaussicht gibt es
jedoch auch keine Verfahrenskostenhilfe.
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Streit um Nutzung der Wohnung nach Trennung: Zahlen oder
ausziehen?
(dpa/red). Nach Trennung und Scheidung bleibt häufig ein
Ehepartner in der bisherigen gemeinsamen Wohnung. Will der andere Partner
Entgelt für diese Nutzung erhalten, muss er eine so genannte Verwaltungs- und
Benutzungsregelung verlangen. Die Alternative "Zahlung oder Auszug" muss
deutlich werden.
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Betreuender Elternteil verdient deutlich mehr - kein
Kindesunterhalt
Für Kinder ist bei einer Trennung der Eltern Kindesunterhalt zu
zahlen. Die Höhe bemisst sich nach dem Einkommen. Verdient derjenige, bei dem
die Kinder geblieben sind, selbst recht gut, kann sich der Kindesunterhalt auf
den Mindestsatz reduzieren. Ist der Einkommensunterschied sogar sehr groß, kann
auch dieser Mindestsatz noch weiter reduziert werden oder ganz entfallen. Vorher
muss der zahlende Elternteil jedoch alles versuchen, um sein Einkommen zu
erhöhen, entschied das Oberlandesgericht von Sachsen-Anhalt in Naumburg am 2.
August 2012 (AZ: 8 UF 102/12).
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Festlegung des Kindesunterhalts anhand von fiktivem
Vollerwerbseinkommen
Ist ein unterhaltspflichtiger Elternteil arbeitslos, muss er
nachweisen, dass er sich hinlänglich um eine Arbeitsstelle bemüht hat. Kann er
dies nicht, wird zur Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit ein fiktives
Einkommen festgelegt. Zugrunde gelegt werden muss dabei ein fiktives
Vollerwerbseinkommen, kein fiktives Nebenerwerbseinkommen.
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Wechselmodell nur bei Übereinstimmung der Eltern
Ein Wechselmodell bei der Kinderbetreuung getrennt lebender
Eltern ist nur dann möglich, wenn beide Elternteile zustimmen. Unverzichtbare
Voraussetzungen für eine solche Regelung sind der Kooperationswille der Eltern
bei der abwechselnden Betreuung und die dazugehörige Fähigkeit zur Kommunikation
untereinander.
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Festlegung des Kindesunterhalts anhand von fiktivem
Vollerwerbseinkommen
Ist ein unterhaltspflichtiger Elternteil arbeitslos, muss er
nachweisen, dass er sich hinlänglich um eine Arbeitsstelle bemüht hat. Kann er
dies nicht, wird zur Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit ein fiktives
Einkommen festgelegt. Zugrunde gelegt werden muss dabei ein fiktives
Vollerwerbseinkommen, kein fiktives Nebenerwerbseinkommen.
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Bei Wechselmodell wird Kindergeld geteilt
Trennen sich Eltern, müssen sie unter anderem auch die
Betreuungszeiten der Kinder und den Kindesunterhalt regeln. Eine Form des
Umgangs ist das sogenannte Wechselmodell. Dabei betreuen die Eltern die Kinder
gleichberechtigt etwa je zur Hälfte, häufig im wöchentlichen Wechsel. Da beide
Eltern etwa den gleichen Aufwand haben, steht jedem die Hälfte des Kindergeldes
zu. Der Elternteil, der das Kindergeld bezieht, muss dem anderen die Hälfte
auszahlen, stellte nochmals das Oberlandesgericht Düsseldorf klar (AZ: II-7 UF
45/13). Das ist unabhängig davon, ob ein Elternteil für das Kind noch
Kindesunterhalt bezieht. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts werden dann
verschiedene Faktoren, wie etwa die Einkünfte und das Kindergeld, herangezogen.
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Gekürzte Pension wegen Scheidung - Rentenversicherung muss
Nichtmitglieder über Wegfall der Kürzung nicht informieren
Lässt sich ein Paar scheiden, wird häufig ein
Versorgungsausgleich vereinbart. Für den unterhaltspflichtigen Partner bedeutet
dies unter Umständen auch eine Kürzung seiner Rente oder Pension. Stirbt der
Unterhaltsberechtigte, entfällt diese Kürzung. Die Rentenversicherung ist in
einem solchen Fall jedoch nicht verpflichtet, den Tod ihres Mitglieds dem
unterhaltspflichtigen Ex-Partner mitzuteilen.
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Kindeswohl entscheidet, wer in der Ehewohnung bleibt
Nach einer Trennung gibt es viele Dinge zu regeln. Dazu gehört
auch die Frage, wer in der ehelichen Wohnung bleiben darf. Dies betrifft nicht
nur die Fälle, in denen ein Mietvertrag übernommen wird. Die Wohnung kann auch
dann einem Ehegatten zugewiesen werden, wenn sie beiden gehört. Ein Maßstab bei
der Entscheidung ist dabei das Kindeswohl.
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