Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

 

Tochter mit Kleinkind bekommt Unterhalt von ihren Eltern

(red/dpa). Wenn eine Frau ein Kind bekommt, kann sie Unterhalt verlangen - nicht nur für das Kind, sondern in der ersten Zeit auch für sich. Fällt allerdings der Kindsvater als Zahlender aus, kann die Mutter auch einen Anspruch gegenüber ihren eigenen Eltern haben. Dies ist dann der Fall, wenn die Tochter selbst einen eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern hat. Auch wenn sie volljährig wird, kann dieser Anspruch weiter bestehen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln am 25. März 2013 entschieden  (AZ: 25 UF 241/12).

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Mindestangaben im Scheidungsantrag

(red/dpa). Wer sich scheiden lassen möchte, muss dem Gericht bestimmte Informationen geben, damit es sich einen Überblick über den Sachstand für das anstehende Verfahren verschaffen kann. Ein einfacher Antrag genügt nicht. Dann besteht die Gefahr, dass der Antrag abgelehnt wird - und im Zweifel auch schon der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für eine Scheidung. Ohne nähere Angaben zur Trennung und zur geplanten Scheidung kann das Gericht nicht prüfen, ob der Antrag auf Scheidung erfolgreich wäre. Ohne diese Erfolgsaussicht gibt es jedoch auch keine Verfahrenskostenhilfe.

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Streit um Nutzung der Wohnung nach Trennung: Zahlen oder ausziehen?

(dpa/red). Nach Trennung und Scheidung bleibt häufig ein Ehepartner in der bisherigen gemeinsamen Wohnung. Will der andere Partner Entgelt für diese Nutzung erhalten, muss er eine so genannte Verwaltungs- und Benutzungsregelung verlangen. Die Alternative "Zahlung oder Auszug" muss deutlich werden.

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Betreuender Elternteil verdient deutlich mehr - kein Kindesunterhalt

Für Kinder ist bei einer Trennung der Eltern Kindesunterhalt zu zahlen. Die Höhe bemisst sich nach dem Einkommen. Verdient derjenige, bei dem die Kinder geblieben sind, selbst recht gut, kann sich der Kindesunterhalt auf den Mindestsatz reduzieren. Ist der Einkommensunterschied sogar sehr groß, kann auch dieser Mindestsatz noch weiter reduziert werden oder ganz entfallen. Vorher muss der zahlende Elternteil jedoch alles versuchen, um sein Einkommen zu erhöhen, entschied das Oberlandesgericht von Sachsen-Anhalt in Naumburg am 2. August 2012 (AZ: 8 UF 102/12).

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Festlegung des Kindesunterhalts anhand von fiktivem Vollerwerbseinkommen

Ist ein unterhaltspflichtiger Elternteil arbeitslos, muss er nachweisen, dass er sich hinlänglich um eine Arbeitsstelle bemüht hat. Kann er dies nicht, wird zur Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit ein fiktives Einkommen festgelegt. Zugrunde gelegt werden muss dabei ein fiktives Vollerwerbseinkommen, kein fiktives Nebenerwerbseinkommen.

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Wechselmodell nur bei Übereinstimmung der Eltern

Ein Wechselmodell bei der Kinderbetreuung getrennt lebender Eltern ist nur dann möglich, wenn beide Elternteile zustimmen. Unverzichtbare Voraussetzungen für eine solche Regelung sind der Kooperationswille der Eltern bei der abwechselnden Betreuung und die dazugehörige Fähigkeit zur Kommunikation untereinander.

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Festlegung des Kindesunterhalts anhand von fiktivem Vollerwerbseinkommen

Ist ein unterhaltspflichtiger Elternteil arbeitslos, muss er nachweisen, dass er sich hinlänglich um eine Arbeitsstelle bemüht hat. Kann er dies nicht, wird zur Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit ein fiktives Einkommen festgelegt. Zugrunde gelegt werden muss dabei ein fiktives Vollerwerbseinkommen, kein fiktives Nebenerwerbseinkommen.

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Bei Wechselmodell wird Kindergeld geteilt

Trennen sich Eltern, müssen sie unter anderem auch die Betreuungszeiten der Kinder und den Kindesunterhalt regeln. Eine Form des Umgangs ist das sogenannte Wechselmodell. Dabei betreuen die Eltern die Kinder gleichberechtigt etwa je zur Hälfte, häufig im wöchentlichen Wechsel. Da beide Eltern etwa den gleichen Aufwand haben, steht jedem die Hälfte des Kindergeldes zu. Der Elternteil, der das Kindergeld bezieht, muss dem anderen die Hälfte auszahlen, stellte nochmals das Oberlandesgericht Düsseldorf klar (AZ: II-7 UF 45/13). Das ist unabhängig davon, ob ein Elternteil für das Kind noch Kindesunterhalt bezieht. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts werden dann verschiedene Faktoren, wie etwa die Einkünfte und das Kindergeld, herangezogen.

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Gekürzte Pension wegen Scheidung - Rentenversicherung muss Nichtmitglieder über Wegfall der Kürzung nicht informieren

Lässt sich ein Paar scheiden, wird häufig ein Versorgungsausgleich vereinbart. Für den unterhaltspflichtigen Partner bedeutet dies unter Umständen auch eine Kürzung seiner Rente oder Pension. Stirbt der Unterhaltsberechtigte, entfällt diese Kürzung. Die Rentenversicherung ist in einem solchen Fall jedoch nicht verpflichtet, den Tod ihres Mitglieds dem unterhaltspflichtigen Ex-Partner mitzuteilen.

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Kindeswohl entscheidet, wer in der Ehewohnung bleibt

Nach einer Trennung gibt es viele Dinge zu regeln. Dazu gehört auch die Frage, wer in der ehelichen Wohnung bleiben darf. Dies betrifft nicht nur die Fälle, in denen ein Mietvertrag übernommen wird. Die Wohnung kann auch dann einem Ehegatten zugewiesen werden, wenn sie beiden gehört. Ein Maßstab bei der Entscheidung ist dabei das Kindeswohl.

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