Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

 

Keine Rückzahlung von „Brautgeld“

Deutsche Gerichte haben sich gelegentlich mit Sachverhalten zu befassen, die in der Bundesrepublik nur schwer nachzuvollziehen sind. So hatte der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 13.01.2011, Az: I-18 U 88/10) die Frage zu klären, ob ein von der Familie des Bräutigams an den Brautvater gezahltes so genanntes Brautgeld zurückgezahlt werden muss.

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Bei Trennung Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes?

Die getrennt lebende Ehefrau hatte einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt. Sie wollte vor Gericht erreichen, dass ihr der Schadensfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung, die ihr Mann abgeschlossen hatte, übertragen würde. Sie argumentierte, dass fast ausschließlich sie den Pkw genutzt habe.

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Auch nach Scheidung gemeinsame Haftung für Kredit

Nimmt ein Ehepaar ein Darlehen auf, so haften auch nach einer Scheidung beide Partner weiterhin dafür. Eine interne Aufteilung zwischen den früheren Eheleuten ist für die Bank nicht relevant. So entschied das Landgericht Coburg am 4. November 2008 (Az: 23 O 426/08).

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Ausbruch einer Erkrankung während der Ehe: Nur bedingt Anspruch auf Krankenunterhalt bei Scheidung

Allein die Tatsache, dass eine Erkrankung während der Ehe ausgebrochen und durch Eheprobleme begünstigt wurde, macht sie noch nicht zu einem „ehebedingten Nachteil“. Eine daraus resultierende Erwerbsunfähigkeit fällt unter das persönliche Lebensrisiko des Betroffenen. Im Falle einer Scheidung ergibt sich aus einer solchen Konstellation kein Anspruch auf unbefristeten Krankenunterhalt. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 1. April 2009 (Az: II-8 UF 203/08, 8).

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Studienabbruch wegen Geburt eines Kindes: Längerer Unterhalt nach Scheidung

Der Studienabbruch der Ehefrau wegen der Geburt eines gemeinsamen Kindes kann zu einem so genannten ehebedingten Nachteil werden, wenn die Frau später deswegen auf Dauer ein geringeres Einkommen hat als in dem ursprünglich angestrebten Beruf. Sie hat im Fall einer Scheidung dann einen längeren Anspruch auf Zahlung von Unterhalt, so die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urteil vom 26. Mai 2009, Az: 13 UF 28/09).

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Kosten der privaten Krankenversicherung

Auch nach der Scheidung ist der während der Ehe gewohnte Umfang der Krankenversicherung grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Muss der unterhaltsberechtigte Partner nach der Scheidung von der gesetzlichen in die teurere private Versicherung wechseln, stellen diese Mehrkosten einen ehebedingten Nachteil dar, den der andere Partner ausgleichen muss. Dies betonte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Urteil vom 18. Juni 2009 (Az: 2 UF 6/09).

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Zusammenleben während des Trennungsjahres

Trennt sich ein Ehepaar und probiert im Verlauf des Trennungsjahres erneut, zusammenzuleben, so gilt dieser Versuch bis zu einer Obergrenze von drei Monaten als Versöhnungsversuch. Ist der Zeitraum länger, gilt die Ehe als fortgesetzt, und die Berechnung der Trennungszeit beginnt von Neuem. So entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) am 14. September 2009 (AZ: 6 WF 98/09).

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Nur fünf Jahre nachehelicher Krankheitsunterhalt

Liegen keine ehebedingten Nachteile vor, kann im Scheidungsfall auch nach langjähriger Ehe ein nachehelicher Krankheitsunterhalt befristet werden. Das entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken am 29. Oktober 2009 (Az: 6 UF 9/09).

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Scheidungsvereinbarung: Regelung zu Kindesunterhalt nur eingeschränkt veränderbar

In vielen Scheidungsvereinbarungen werden Regelungen nicht nur über die Aufteilung des Vermögens und den Versorgungsausgleich getroffen, sondern auch hinsichtlich des Unterhalts für die Kinder. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte die Frage zu klären, ob eine Scheidungsvereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich des Unterhalts für ein volljährig gewordenes, behindertes Kind nach wie vor gilt; Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. Januar 2010 (Az: 2 UF 138/09).

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Dauer der Bedenkzeit nach Scheidung

Bleibt ein Ehegatte nach der Scheidung in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung wohnen, muss er nach einer gewissen Bedenkzeit die Mietkosten dieser Wohnung alleine tragen. Die Dauer dieser Bedenkzeit kann sich nach der Ehedauer richten und muss angemessen sein, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in seinem Urteil vom 12. März 2010 (Az: 22 U 142/09).

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