Familienrecht
Keine Rückzahlung von „Brautgeld“
Deutsche Gerichte haben sich gelegentlich mit Sachverhalten zu
befassen, die in der Bundesrepublik nur schwer nachzuvollziehen sind. So hatte
der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 13.01.2011, Az: I-18
U 88/10) die Frage zu klären, ob ein von der Familie des Bräutigams an den
Brautvater gezahltes so genanntes Brautgeld zurückgezahlt werden muss.
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Bei Trennung Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes?
Die getrennt lebende Ehefrau hatte einen Antrag auf
Verfahrenskostenhilfe gestellt. Sie wollte vor Gericht erreichen, dass ihr der
Schadensfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung, die ihr Mann abgeschlossen hatte,
übertragen würde. Sie argumentierte, dass fast ausschließlich sie den Pkw
genutzt habe.
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Auch nach Scheidung gemeinsame Haftung für Kredit
Nimmt ein Ehepaar ein Darlehen auf, so haften auch nach einer
Scheidung beide Partner weiterhin dafür. Eine interne Aufteilung zwischen den
früheren Eheleuten ist für die Bank nicht relevant. So entschied das Landgericht
Coburg am 4. November 2008 (Az: 23 O 426/08).
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Ausbruch einer Erkrankung während der Ehe: Nur bedingt Anspruch
auf Krankenunterhalt bei Scheidung
Allein die Tatsache, dass eine Erkrankung während der Ehe
ausgebrochen und durch Eheprobleme begünstigt wurde, macht sie noch nicht zu
einem „ehebedingten Nachteil“. Eine daraus resultierende Erwerbsunfähigkeit
fällt unter das persönliche Lebensrisiko des Betroffenen. Im Falle einer
Scheidung ergibt sich aus einer solchen Konstellation kein Anspruch auf
unbefristeten Krankenunterhalt. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG)
Düsseldorf am 1. April 2009 (Az: II-8 UF 203/08, 8).
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Studienabbruch wegen Geburt eines Kindes: Längerer Unterhalt nach
Scheidung
Der Studienabbruch der Ehefrau wegen der Geburt eines gemeinsamen
Kindes kann zu einem so genannten ehebedingten Nachteil werden, wenn die Frau
später deswegen auf Dauer ein geringeres Einkommen hat als in dem ursprünglich
angestrebten Beruf. Sie hat im Fall einer Scheidung dann einen längeren Anspruch
auf Zahlung von Unterhalt, so die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg
(Urteil vom 26. Mai 2009, Az: 13 UF 28/09).
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Kosten der privaten Krankenversicherung
Auch nach der Scheidung ist der während der Ehe gewohnte Umfang
der Krankenversicherung grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Muss der
unterhaltsberechtigte Partner nach der Scheidung von der gesetzlichen in die
teurere private Versicherung wechseln, stellen diese Mehrkosten einen
ehebedingten Nachteil dar, den der andere Partner ausgleichen muss. Dies betonte
das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Urteil vom 18. Juni 2009 (Az: 2 UF 6/09).
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Zusammenleben während des Trennungsjahres
Trennt sich ein Ehepaar und probiert im Verlauf des
Trennungsjahres erneut, zusammenzuleben, so gilt dieser Versuch bis zu einer
Obergrenze von drei Monaten als Versöhnungsversuch. Ist der Zeitraum länger,
gilt die Ehe als fortgesetzt, und die Berechnung der Trennungszeit beginnt von
Neuem. So entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) am 14. September
2009 (AZ: 6 WF 98/09).
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Nur fünf Jahre nachehelicher Krankheitsunterhalt
Liegen keine ehebedingten Nachteile vor, kann im Scheidungsfall
auch nach langjähriger Ehe ein nachehelicher Krankheitsunterhalt befristet
werden. Das entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken am 29. Oktober 2009 (Az:
6 UF 9/09).
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Scheidungsvereinbarung: Regelung zu Kindesunterhalt nur
eingeschränkt veränderbar
In vielen Scheidungsvereinbarungen werden Regelungen nicht nur
über die Aufteilung des Vermögens und den Versorgungsausgleich getroffen,
sondern auch hinsichtlich des Unterhalts für die Kinder. Das Oberlandesgericht
Zweibrücken hatte die Frage zu klären, ob eine Scheidungsvereinbarung zwischen
den Eltern hinsichtlich des Unterhalts für ein volljährig gewordenes,
behindertes Kind nach wie vor gilt; Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken
vom 8. Januar 2010 (Az: 2 UF 138/09).
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Dauer der Bedenkzeit nach Scheidung
Bleibt ein Ehegatte nach der Scheidung in der ehemaligen
gemeinsamen Wohnung wohnen, muss er nach einer gewissen Bedenkzeit die
Mietkosten dieser Wohnung alleine tragen. Die Dauer dieser Bedenkzeit kann sich
nach der Ehedauer richten und muss angemessen sein, so das Oberlandesgericht
Düsseldorf (OLG) in seinem Urteil vom 12. März 2010 (Az: 22 U 142/09).
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