Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

 

Mindestens drei Jahre Ehe vor Einbürgerung

Um die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund einer bestehenden Ehe mit einem Spätaussiedler zu erwerben, muss die Ehe vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets mindestens drei Jahre bestanden haben. Zur Ehedauer zählen keine Zeiten, in denen die Partner unverheiratet zusammengelebt haben, selbst wenn dieser Zeitraum zwischen erster und zweiter Heirat des Paares liegt, betonte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis in seinem Beschluss vom 24. März 2010 (Az: 1 D 43/10).

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Strafanzeige gegen Ehepartner - keine Schadensersatzpflicht

Aus der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft ergibt sich für Verheiratete, dass man den anderen Ehegatten nicht strafrechtlich anzeigen soll. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Vielmehr ist bei der wertenden Gesamtbetrachtung, ob das Verhalten als ehewidrig anzusehen ist, auch zu berücksichtigen, welche Motive den Anzeigeerstatter bewegen, insbesondere, ob diese auf einer Gesinnung beruht, die mit dem sittlichen Wesen der Ehe zu vereinbaren ist. Hingewiesen wird auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. Mai 2012 ( AZ: 21 UF 1337/11).

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Nach der Trennung: Wer zahlt die Doppelgarage?

(red/dpa). Trennt sich ein Paar, gibt es häufig Streit darüber, wem was zusteht. Wer etwas zurückfordert, muss nachweisen können, dass es sich dabei um eine so genannte gemeinschaftsbezogene Zuwendung, nicht um eine Schenkung gehandelt hat.

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Kostenerstattung bei Reparatur der gemeinsamen Immobilie

(red/dpa). Gehört Ehepartnern gemeinsam eine Immobilie, sind sie nach einer Trennung weiterhin gemeinsam dafür verantwortlich. Dies betrifft auch notwendige Reparaturen. Das gilt selbst dann, wenn nur noch ein Ehepartner die Immobilie bewohnt. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied am 15. Dezember 2015 (Az: 9 UF 29/15), dass bei notwendigen Reparatur- oder Erhaltungsmaßnahmen der andere Ehepartner entsprechend seiner Anteile an dem Haus mithaftet - auch dann, wenn er der Reparatur nicht zugestimmt hat. 

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Berufsvorbereitende Maßnahme zählt nicht zur Schulausbildung

(dpa). Nimmt ein volljähriges, bei einem Elternteil lebendes Kind an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil, so ist der andere Elternteil deswegen nicht immer zu höheren Unterhaltszahlungen verpflichtet. Das gilt nur dann, wenn die Maßnahme der Vorbereitung auf einen Schulabschluss dient. Anderenfalls ändert sich für den Unterhaltspflichtigen nichts, so das Oberlandesgericht Hamm am 03. Dezember 2014 (AZ 2 WF 144/14).

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Vaterschaftsbehauptung ohne Beweis kann Persönlichkeitsrechte verletzen

(red/dpa). Behauptet eine Frau öffentlich von einem Mann, er sei der Vater ihres Kindes, ohne das zu beweisen, kann dies den anderen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen.

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Eheaus: Halbe Miete nach der Trennung

(red/dpa). Zieht ein Ehepartner nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung aus, muss er die Hälfte der Miete zahlen. Allein mit dem Hinweis auf seine Unterhaltszahlungen kann er keine geringere Beteiligungsverpflichtung erreichen, wenn bei der Berechnung des Unterhalts die Mietzahlungen nicht berücksichtigt wurden. Das entschied das Oberlandesgericht Bremen am 17. Februar 2016 (AZ: 4 WF 184/15).

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Kindeswille bei Umgang berücksichtigen

(red/dpa). Wenn es im Rahmen von Umgangsregelungen um Übernachtungen des Kindes beim jeweils anderen Elternteil geht, ist der Kindeswille zu berücksichtigen. Der Wunsch des Kindes ist Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechtes. Daher ist darauf Rücksicht zu nehmen, wenn ein Kind zwar dem Umgang zustimmt, Übernachtungen jedoch ablehnt.

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Zugewinnausgleich: Vergleich ungültig bei bewusst unterlassener Aufklärung über Eigentumsverhältnisse

(red/dpa). Bei einer Scheidung wird ein Zugewinnausgleich auf Basis von Einkommens- und Eigentumsverhältnissen errechnet. Lässt ein Ehepartner den anderen wissentlich im Irrtum darüber, kann der andere Partner einen geschlossenen Vergleich erfolgreich anfechten.

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Gemeinsames Sorgerecht: Türkeiurlaub nur mit Zustimmung beider Eltern

(DAV). Grundsätzlich müssen nicht beide Eltern einem Urlaub des einen Elternteils mit dem Kind zustimmen. Etwas Anderes kann allerdings dann gelten, wenn die Reise in ein unsicheres Land führt. Dies musste eine Mutter erfahren, die im Sommer 2016 mit ihrem achtjährigen Sohn in die Türkei fahren wollte. Da der Vater die Zustimmung verweigerte, verlangte sie vom Gericht die Übertragung der Entscheidungsbefugnis zu dieser Reise. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main verweigerte am 21. Juli 2016 (AZ: 5 UF 206/16) die Übertragung.

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