Familienrecht
Mindestens drei Jahre Ehe vor
Einbürgerung
Um die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund einer bestehenden
Ehe mit einem Spätaussiedler zu erwerben, muss die Ehe vor dem Verlassen des
Aussiedlungsgebiets mindestens drei Jahre bestanden haben. Zur Ehedauer zählen
keine Zeiten, in denen die Partner unverheiratet zusammengelebt haben, selbst
wenn dieser Zeitraum zwischen erster und zweiter Heirat des Paares liegt,
betonte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis in seinem Beschluss vom 24.
März 2010 (Az: 1 D 43/10).
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Strafanzeige gegen Ehepartner -
keine Schadensersatzpflicht
Aus der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft ergibt
sich für Verheiratete, dass man den anderen Ehegatten nicht strafrechtlich
anzeigen soll. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Vielmehr ist
bei der wertenden Gesamtbetrachtung, ob das Verhalten als ehewidrig anzusehen
ist, auch zu berücksichtigen, welche Motive den Anzeigeerstatter bewegen,
insbesondere, ob diese auf einer Gesinnung beruht, die mit dem sittlichen Wesen
der Ehe zu vereinbaren ist. Hingewiesen wird auf
den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. Mai 2012 ( AZ: 21 UF
1337/11).
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Nach der Trennung: Wer zahlt die
Doppelgarage?
(red/dpa). Trennt sich ein Paar,
gibt es häufig Streit darüber, wem was zusteht. Wer etwas zurückfordert, muss
nachweisen können, dass es sich dabei um eine so genannte gemeinschaftsbezogene
Zuwendung, nicht um eine Schenkung gehandelt hat.
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Kostenerstattung bei Reparatur der
gemeinsamen Immobilie
(red/dpa). Gehört Ehepartnern
gemeinsam eine Immobilie, sind sie nach einer Trennung weiterhin gemeinsam dafür
verantwortlich. Dies betrifft auch notwendige Reparaturen. Das gilt selbst dann,
wenn nur noch ein Ehepartner die Immobilie bewohnt. Das Oberlandesgericht
Brandenburg entschied
am 15. Dezember 2015 (Az: 9 UF 29/15),
dass bei notwendigen Reparatur- oder Erhaltungsmaßnahmen der andere Ehepartner
entsprechend seiner Anteile an dem Haus mithaftet - auch dann, wenn er der
Reparatur nicht zugestimmt hat.
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Berufsvorbereitende Maßnahme zählt
nicht zur Schulausbildung
(dpa). Nimmt ein volljähriges,
bei einem Elternteil lebendes Kind an einer berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahme teil, so ist der andere Elternteil deswegen nicht immer zu
höheren Unterhaltszahlungen verpflichtet. Das gilt nur dann, wenn die Maßnahme
der Vorbereitung auf
einen Schulabschluss dient. Anderenfalls ändert sich für den
Unterhaltspflichtigen nichts, so das Oberlandesgericht Hamm
am 03. Dezember 2014 (AZ 2 WF
144/14).
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Vaterschaftsbehauptung ohne Beweis
kann Persönlichkeitsrechte verletzen
(red/dpa). Behauptet eine Frau
öffentlich von einem Mann, er sei der Vater ihres Kindes, ohne das zu beweisen,
kann dies den anderen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen.
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Eheaus: Halbe Miete nach der
Trennung
(red/dpa). Zieht ein Ehepartner
nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung aus, muss er die Hälfte der Miete
zahlen. Allein mit dem Hinweis auf seine Unterhaltszahlungen kann er keine
geringere Beteiligungsverpflichtung erreichen, wenn bei der Berechnung des
Unterhalts die Mietzahlungen nicht berücksichtigt wurden. Das entschied das
Oberlandesgericht Bremen am 17. Februar 2016 (AZ: 4 WF 184/15).
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Kindeswille bei Umgang
berücksichtigen
(red/dpa). Wenn es im Rahmen von
Umgangsregelungen um Übernachtungen des Kindes beim jeweils anderen Elternteil
geht, ist der Kindeswille zu berücksichtigen. Der Wunsch des Kindes ist Ausdruck
seines Selbstbestimmungsrechtes. Daher ist darauf Rücksicht zu nehmen, wenn ein
Kind zwar dem Umgang zustimmt, Übernachtungen jedoch ablehnt.
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Zugewinnausgleich: Vergleich
ungültig bei bewusst unterlassener Aufklärung über Eigentumsverhältnisse
(red/dpa). Bei einer Scheidung
wird ein Zugewinnausgleich auf Basis von Einkommens- und Eigentumsverhältnissen
errechnet. Lässt ein Ehepartner den anderen wissentlich im Irrtum darüber, kann
der andere Partner einen geschlossenen Vergleich erfolgreich anfechten.
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Gemeinsames Sorgerecht:
Türkeiurlaub nur mit Zustimmung beider Eltern
(DAV). Grundsätzlich müssen
nicht beide Eltern einem Urlaub des einen Elternteils mit dem Kind zustimmen.
Etwas Anderes kann allerdings dann gelten, wenn die Reise in ein unsicheres Land
führt. Dies musste eine Mutter erfahren, die im
Sommer 2016 mit ihrem achtjährigen Sohn in die Türkei fahren wollte. Da der
Vater die Zustimmung verweigerte, verlangte sie vom Gericht die Übertragung der
Entscheidungsbefugnis zu dieser Reise. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am
Main verweigerte am 21. Juli 2016 (AZ: 5 UF 206/16) die Übertragung.
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