Familienrecht
Scheidung im Härtefall nicht möglich
(dpa). Bei einer Scheidung müssen stets die Interessen beider
Parteien an der Eheauflösung berücksichtigt werden. Überwiegt aus besonderen
Gründen das Interesse einer Partei an der Aufrechterhaltung der Ehe, kann das
Gericht einen Scheidungsantrag ablehnen.
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Wechselmodell bei der Kinderbetreuung auch gegen den Willen der
Mutter
(dpa). Gerichte bewerten unterschiedlich, ob ein Wechselmodell
auch dann angeordnet werden kann, wenn einer der beiden Elternteile dagegen ist.
Besonders schwer wiegt dabei, wenn die Mutter das Wechselmodell ablehnt. Nach
Auffassung des Amtsgerichts Heidelberg (Entscheidung vom 19. August 2014;
AZ: 31 F 15/14) kann das Wechselmodell aber auch gegen den Willen der Mutter
angeordnet werden. Insbesondere dann, wenn es bereits gelebt wurde.
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Bei Heirat erlischt der Kindesunterhaltstitel
(red/dpa). Klar ist, dass Eltern ihren Kindern Unterhalt
schulden. Ein Elternteil kann sich gegenüber dem Jugendamt auch dazu
verpflichten. Aus der entsprechenden Urkunde des Jugendamtes entsteht dann
unmittelbar ein Unterhaltstitel, also eine amtliche Festlegung des
Unterhaltsanspruches. Aus diesem Titel kann direkt vollstreckt werden. Das
bedeutet, dass der Anspruch auf Unterhalt unmittelbar durchgesetzt werden kann.
Existiert ein solcher Titel aus der Zeit vor der Eheschließung der Eltern,
erlischt er mit der Heirat. Trennen sich die Eltern, kann auf Grundlage des
erloschenen Titels keine Zahlung mehr verlangt werden. Der Unterhalt muss neu
festgelegt werden, entschied das Oberlandesgericht Celle am 18. August 2014 (AZ:
10 WF 50/14).
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Scheidungskosten weiterhin von der Steuer absetzbar
(red/dpa). Der Gesetzgeber hat im Jahre 2013 eine Regelung
erlassen, wonach Prozesskosten grundsätzlich nicht mehr von der Steuer abgesetzt
werden können. Das Finanzgericht Münster hat jetzt entschieden, dass dies nicht
für die Kosten eines Scheidungsprozesses - sowohl Gerichtskosten als auch
Anwaltskosten - gilt (Finanzgericht Münster am 21. November 2014; AZ: 4 K 1829/14 E). Die Scheidungsprozesskosten seien außergewöhnliche
Belastungen, da es hier um die Existenzsicherung der Beteiligten gehe.
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Für tot erklärt: Kein Kontakt allein reicht nicht aus
(red/dpa). Bricht ein Familienmitglied den Kontakt zur Familie ab
und wandert aus, erfahren die Zurückgebliebenen oftmals nicht, wenn das
Familienmitglied stirbt. Sie können die Person aber trotzdem nicht ohne weiteres
für tot erklären lassen. Bestimmte Anforderungen müssen erfüllt sein.
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Strafanzeige gegen Ehepartner - keine Schadensersatzpflicht
Aus der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft ergibt
sich für Verheiratete, dass man den anderen Ehegatten nicht strafrechtlich
anzeigen soll. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Vielmehr ist
bei der wertenden Gesamtbetrachtung, ob das Verhalten als ehewidrig anzusehen
ist, auch zu berücksichtigen, welche Motive den Anzeigeerstatter bewegen,
insbesondere, ob diese auf einer Gesinnung beruht, die mit dem sittlichen Wesen
der Ehe zu vereinbaren ist.
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Der Fall Babsi
(red/dpa). Juristisch betrachtet sind Tiere Gegenstände. Doch
auch oder gerade um sie streiten Partner im Falle einer Trennung häufig
erbittert.
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Scheidung auch bei Demenz möglich
(red/dpa). Es kommt immer wieder vor, dass während eines
Scheidungsverfahrens Betroffene psychisch schwer erkranken. Da bei dem
Scheidungsantrag und im Scheidungsverfahren der Wille zur Scheidung eindeutig
festgestellt werden muss, kann es zu Problemen kommen, wenn die Erkrankten sich
nicht mehr äußern können.
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Gemeinsame elterliche Verantwortung: Kommunikation und
Kooperation ohne Hilfe Dritter
(red/dpa). Die gemeinsame Ausübung der Elternpflichten auch nach
einer Trennung muss sich immer am Kindeswohl orientieren. Die Fähigkeit zur
sachlichen Auseinandersetzung und Kompromissfähigkeit der Eltern ist
entscheidend. Ist dies nicht gegeben, kann das Sorgerecht auf ein Elternteil
übertragen werden.
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Keine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge bei
Zerstrittenheit der Eltern
(red/dpa). Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern soll die Regel
und nicht die Ausnahme sein. Dies ist der Wille des Gesetzgebers und nach
Ansicht der Familienanwältinnen und -anwälte auch vernünftig. Üblicherweise
verlangen die Gerichte für die gemeinsame Sorge immer ein gewisses Maß an
Kooperationsfähigkeit der Eltern. Ist der Streit zu massiv, wird oft das
Sorgerecht ganz oder teilweise auf ein Elternteil übertragen.
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