Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

 

Videostream im Internet statt Satellitenschüssel

 

Frankfurt/Berlin. Ein ausländischer Mieter hat keinen Anspruch auf eine Parabolantenne, wenn für ihn die Möglichkeit besteht, die TV-Sender aus seinem Heimatland auch als Videostream im Internet zu empfangen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Juli 2008 (AZ: 33 C 3540/07-31) hervor.

Eine Mieterin ausländischer Herkunft installierte eine Parabolantenne, um die Fernsehprogramme aus ihrem Heimatland empfangen zu können. Der Vermieter war nicht einverstanden und klagte auf Entfernung.

Die Richter gaben dem Vermieter Recht. Im vorliegenden Fall hat das Informationsrecht der Mieterin dem Eigentumsrecht des Vermieters gegenüber gestanden. Da neuerdings die Möglichkeit besteht, TV-Sender auch via Internet zu sehen, ist die Mieterin nicht unbedingt auf eine Parabolantenne angewiesen. Besteht für sie nicht die Möglichkeit, Zugang zum Internet zu bekommen, so hätte sie dies beweisen müssen. Einen Anspruch auf den preisgünstigsten Zugang zu ihren Heimatsendern hat sie darüber hinaus nicht.

 

 

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