Vermieter darf Strom nicht abstellen
München/Berlin. Gibt ein Mieter das Mietobjekt nach Beendigung
des Mietverhältnisses nicht heraus, berechtigt das den Vermieter nicht, die
Stromversorgung zu unterbinden. Es bestehen auch für diesen Zeitraum gewisse
Mindestpflichten des Vermieters. Dazu gehört die Bereitstellung der
grundlegenden Versorgungsstandards. Auf die Entscheidung des Amtsgerichts
München vom 24. Juli 2012 (AZ: 473 C 16960/12) wird hingewiesen.
Vermieter und Mieter einer Münchner Wohnung schlossen vor
Gericht einen Räumungsvergleich. Danach war der Mieter verpflichtet, die Wohnung
bis spätestens 30. Juni 2012 zu räumen. Als er dies nicht tat, stellte der
Vermieter die Stromzufuhr zur Wohnung ab. Der Mieter wandte sich an das Gericht
und beantragte, im Schnellverfahren den Vermieter zu verpflichten, die
Stromversorgung wieder herzustellen. Gegen die entsprechende Verfügung wandte
sich der Vermieter. Er sei im Recht. Schließlich sei der Mieter nicht wie
vereinbart ausgezogen.
Die zuständige Richterin hielt die einstweilige Verfügung
jedoch aufrecht: Der Mieter habe einen Anspruch auf Wiederherstellung der
Stromversorgung. Die Einstellung der Versorgungsleistungen vor der endgültigen
Räumung des Mieters bei beendetem Mietverhältnis stelle eine sogenannte
Besitzstörung dar, deren Beseitigung der Mieter im Wege der einstweiligen
Verfügung verlangen könne. Gebe der Mieter das Mietobjekt bei Beendigung des
Mietverhältnisses nicht heraus, so blieben für den Vermieter trotzdem für diesen
Zeitraum gewisse Mindestverpflichtungen bestehen. Hierzu gehöre auch die
Pflicht, die nach heutigen Lebensverhältnissen grundlegenden
Versorgungsstandards für eine angemessene Zeit nach Vertragsbeendigung
aufrechtzuerhalten. Die Stromversorgung gehöre zu diesen grundlegenden
Versorgungsstandards.
Besteht ein Räumungsanspruch, der nicht befolgt wird, muss
dieser auf rechtsstaatliche Art und Weise durchgesetzt werden, zum Beispiel
durch einen Gerichtsvollzieher. Eine Selbstjustiz im Wege der „kalten
Entmietung“ durch Entzug der Stromversorgung ist nicht rechtmäßig.
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