Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Mietrecht

 

Mieter haftet bei Schlüsselverlust

Berlin. Ein Mieter muss die Kosten für den Ersatz einer Schließanlage tragen, wenn ihm ein dazugehöriger Schlüssel aus dem Auto gestohlen wird. Dies gilt als Verletzung der so genannten Obhutspflicht. Dies ergeht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11. Februar 2008 (AZ: 8 U 151/07).

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Mieter kann sich gegen Kamera im Hauseingang wehren

München/Berlin. Vermieter können nicht ohne weiteres eine Videokamera im Hauseingang installieren. Eine solche Überwachung stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar. Gerechtfertigt wäre dies nur zur Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen. Ist dies nicht der Fall, kann die Entfernung der Videokamera verlangt werden, entschied das Amtsgericht München am 16. Oktober 2009 (AZ: 423 C 34037/08).

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Mieter können an Kosten für Graffiti-Beseitigung beteiligt werden

Berlin. Ein Vermieter kann die Kosten für eine Beseitigung von Graffiti auf die Mieter umlegen, wenn sie regelmäßig anfallen und damit nur eine Verschmutzung beseitigt wird. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin (Mitte) vom 27. Juli 2007 (AZ: 11 C 35/07).

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Hundehaltung in Mietwohnung muss erlaubt werden

Berlin. Vermeiter müssen Rücksicht auf die mit der Lebensplanung ihrer Mieter einhergehenden Bedürfnisse nehmen. Das Landgericht Hamburg stellte in diesem Zusammenhang fest, dass betagten Mietern die Erlaubnis, einen kleinen Hund in der Wohnung zu halten, nicht verwehrt werden kann (Az.: 334 S 26/01; 30. August 2001).

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Kein Kautionsanspruch eines früheren Mieters gegen neuen Eigentümer

Karlsruhe/Berlin. Wer ein Mietshaus kauft, muss die bestehenden Mietverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten fortführen. Frühere Mieter können von dem Käufer aber nicht die Zahlung einer noch ausstehenden Kaution verlangen. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2007 (AZ: VIII ZR 219/06).

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Keine Mietflächenvereinbarung durch Mietannonce

Hagen/Berlin. Die Zusicherung der Größe einer Wohnung kann nicht aus der Mietanzeige oder der mündlichen Äußerung des Vermieters bei Vertragsschluss entnommen werden. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände gilt eine bestimmte Quadratmeterangabe als Zusicherung. Ein Mieter kann andernfalls nicht die teilweise Rückzahlung der Kaltmiete und der Nebenkosten verlangen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 14. April 2008 (AZ: 9 C 500/07).

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Keine Mietminderung wegen Spielplatz-Lärm

Berlin/Frankfurt am Main. Der Lärm von einem in der Nähe gelegenen Spielplatz berechtigt Mieter nicht, die Miete zu mindern. So entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main am 13. März 2009 (AZ: 33 C 2368/08-50).

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Keine vorbeugende Videoüberwachung in Aufzügen möglich

Berlin. Ein Vermieter kann gegen die Mieter keine Videoüberwachung von Aufzügen durchsetzen, wenn dies nur zur Abwehr von unerheblichen Beeinträchtigungen oder vorbeugend erfolgen soll. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters geht vor. Eine solche Videoüberwachung ist nur dann gerechtfertigt, wenn damit erhebliche Beschädigungen und Verunreinigungen verhindert werden können. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 4. August 2008 (AZ: 8 U 83/08).

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Kleinere Wohnfläche als vereinbart: Geringere Nebenkosten

Bautzen/Berlin. Ist die Wohnung tatsächlich um mehr als 10 Prozent kleiner als vereinbart, kann der Mieter zu viel gezahlten Nebenkosten zurück verlangen. Ausschlaggebend dabei ist, welche Mietfläche tatsächlich vereinbart ist. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bautzen vom 13. Februar 2009 (AZ: 1 S 91/07) reicht es aus, wenn der Mietvertrag die Wohnflächengröße nicht bei der Beschreibung des Mietobjekts, sondern in der Umlagevereinbarung ausweist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter die Wohnung mit (nahezu) identischer Flächenangabe inseriert hat.

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Ende der Beziehung heißt nicht Ende des Mietvertrags

Kiel/Berlin. Schließt ein Wohnungseigentümer mit seiner Lebensgefährtin einen Mietvertrag über die gemeinsam genutzte Wohnung, kann er diesen nach Ende der Beziehung nicht ohne weiteres wegen Eigenbedarf kündigen. Hier gilt eine Frist von fünf Jahren. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 26. März 2008 (AZ: 1 S 48/08).

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