Mietrecht
Mieter haftet bei Schlüsselverlust
Berlin. Ein Mieter muss die Kosten für den Ersatz einer
Schließanlage tragen, wenn ihm ein dazugehöriger Schlüssel aus dem Auto
gestohlen wird. Dies gilt als Verletzung der so genannten Obhutspflicht. Dies
ergeht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11. Februar 2008 (AZ: 8 U
151/07).
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Mieter kann sich gegen Kamera im Hauseingang wehren
München/Berlin. Vermieter können nicht ohne weiteres eine
Videokamera im Hauseingang installieren. Eine solche Überwachung stellt einen
erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar. Gerechtfertigt
wäre dies nur zur Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen. Ist dies nicht der
Fall, kann die Entfernung der Videokamera verlangt werden, entschied das
Amtsgericht München am 16. Oktober 2009 (AZ: 423 C 34037/08).
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Mieter können an Kosten für Graffiti-Beseitigung beteiligt werden
Berlin. Ein Vermieter kann die Kosten für eine Beseitigung von
Graffiti auf die Mieter umlegen, wenn sie regelmäßig anfallen und damit nur eine
Verschmutzung beseitigt wird. Dies ergeht aus einer Entscheidung des
Amtsgerichts Berlin (Mitte) vom 27. Juli 2007 (AZ: 11 C 35/07).
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Hundehaltung in Mietwohnung muss erlaubt werden
Berlin. Vermeiter müssen Rücksicht auf die mit der Lebensplanung
ihrer Mieter einhergehenden Bedürfnisse nehmen. Das Landgericht Hamburg stellte
in diesem Zusammenhang fest, dass betagten Mietern die Erlaubnis, einen kleinen
Hund in der Wohnung zu halten, nicht verwehrt werden kann (Az.: 334 S 26/01; 30.
August 2001).
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Kein Kautionsanspruch eines früheren Mieters gegen neuen
Eigentümer
Karlsruhe/Berlin. Wer ein Mietshaus kauft, muss die bestehenden
Mietverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten fortführen. Frühere Mieter
können von dem Käufer aber nicht die Zahlung einer noch ausstehenden Kaution
verlangen. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.
April 2007 (AZ: VIII ZR 219/06).
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Keine Mietflächenvereinbarung durch Mietannonce
Hagen/Berlin. Die Zusicherung der Größe einer Wohnung kann nicht
aus der Mietanzeige oder der mündlichen Äußerung des Vermieters bei
Vertragsschluss entnommen werden. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände gilt
eine bestimmte Quadratmeterangabe als Zusicherung. Ein Mieter kann andernfalls
nicht die teilweise Rückzahlung der Kaltmiete und der Nebenkosten verlangen.
Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 14. April 2008 (AZ: 9 C
500/07).
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Keine Mietminderung wegen Spielplatz-Lärm
Berlin/Frankfurt am Main. Der Lärm von einem in der Nähe
gelegenen Spielplatz berechtigt Mieter nicht, die Miete zu mindern. So entschied
das Amtsgericht Frankfurt am Main am 13. März 2009 (AZ: 33 C 2368/08-50).
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Keine vorbeugende Videoüberwachung in Aufzügen möglich
Berlin. Ein Vermieter kann gegen die Mieter keine
Videoüberwachung von Aufzügen durchsetzen, wenn dies nur zur Abwehr von
unerheblichen Beeinträchtigungen oder vorbeugend erfolgen soll. Das allgemeine
Persönlichkeitsrecht des Mieters geht vor. Eine solche Videoüberwachung ist nur
dann gerechtfertigt, wenn damit erhebliche Beschädigungen und Verunreinigungen
verhindert werden können. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des
Kammergerichts Berlin vom 4. August 2008 (AZ: 8 U 83/08).
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Kleinere Wohnfläche als vereinbart: Geringere Nebenkosten
Bautzen/Berlin. Ist die Wohnung tatsächlich um mehr als 10
Prozent kleiner als vereinbart, kann der Mieter zu viel gezahlten Nebenkosten
zurück verlangen. Ausschlaggebend dabei ist, welche Mietfläche tatsächlich
vereinbart ist. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bautzen vom 13. Februar
2009 (AZ: 1 S 91/07) reicht es aus, wenn der Mietvertrag die Wohnflächengröße
nicht bei der Beschreibung des Mietobjekts, sondern in der Umlagevereinbarung
ausweist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter die Wohnung mit
(nahezu) identischer Flächenangabe inseriert hat.
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Ende der Beziehung heißt nicht Ende des Mietvertrags
Kiel/Berlin. Schließt ein Wohnungseigentümer mit seiner
Lebensgefährtin einen Mietvertrag über die gemeinsam genutzte Wohnung, kann er
diesen nach Ende der Beziehung nicht ohne weiteres wegen Eigenbedarf kündigen.
Hier gilt eine Frist von fünf Jahren. Dies ergeht aus einer Entscheidung des
Landgerichts Kiel vom 26. März 2008 (AZ: 1 S 48/08).
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