Mietrecht
Fehler in der Jahresabrechnung - ab wann ist die gesamte Rechnung
falsch?
Einmal im Jahr steht die Abrechnung der Kosten bei jeder
Wohnungseigentümergemeinschaft auf der Tagesordnung. Die vielen gesetzlichen
Änderungen und der erhebliche Umfang der Unterlagen mit
Instandhaltungsrücklagen, laufenden Konten, Ein- und Ausgaben machen es dem
Verwalter sehr schwer, eine „richtige“ Abrechnung zu erstellen. Der
Wohnungseigentümer aber hat Anspruch auf eine richtige und ordnungsgemäße
Abrechnung. Wann dieser Anspruch seine Grenzen hat und in welchem Umfang die
falsche Abrechnung korrigiert werden muss, ergibt sich aus einer Entscheidung
des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. Juli 2015 (AZ: 2 - 13 S 172/14).
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Kündigung des Mietvertrages auch bei regelmäßigen Zahlungen
Rückstände des Mieters können je nach Dauer und Höhe eine
ordentliche, oder sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen, so sagt es das
Gesetz. Hierbei muss es sich aber um Rückstände der eigentlichen Miete handeln,
auch dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes. Hat der Mieter also nichts
zu befürchten, solange er nur sicherstellt, dass jeden Monat die Nettomiete bei
dem Vermieter ankommt? Diese Frage musste das Landgericht Berlin beantworten,
auf dessen Entscheidung vom 3. Februar 2015 (AZ: 63 S 230/14) hier hingewiesen
wird.
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Auch volljährige Kinder der Mieter müssen bei Räumung mitgehen
Die Beendigung des Mietverhältnisses und die Räumung der Wohnung
können den Vermieter vor ungeahnte Schwierigkeiten stellen. Wenn der Vermieter
gegen den Mieter nach einem teilweise langen Räumungsverfahren endlich einen
Titel erwirkt hat, ist der letzte Schritt, den Gerichtsvollzieher zu
beauftragen.
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Rauchender Mieter - muss er den Rauchwarnmelder dulden?
Der Mieter ist zunächst einmal Herr in seiner Wohnung. Zumindest
dann, wenn andere nicht beeinträchtigt werden. Aber auch der Vermieter möchte zu
bestimmten Zeiten Maßnahmen zum Erhalt und zur Sicherheit der Wohnung
durchführen. Wann der Mieter solche Maßnahmen auch gegen seinen Willen dulden
muss, hat das Amtsgericht Halle in einer Entscheidung vom 14. März 2014 (AZ: 99
C 2552/13) klargestellt.
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Ungebetener Besuch des Vermieters
Der Vermieter ist und bleibt Eigentümer seiner Wohnung - und
damit bleibt er auch berechtigt und verpflichtet. Aber was heißt das im
Einzelfall? Kann der Vermieter zum Beispiel einen Termin zur Besichtigung der
Wohnung vereinbaren, um sich einen Eindruck vom Zustand der Wohnung zu
verschaffen? Oder hat der Mieter das Recht, in seiner Wohnung auch vom Vermieter
in Ruhe gelassen zu werden? Auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart-Bad
Cannstatt vom 12. November 2014 (AZ: 6 C 1267/14) wird hingewiesen.
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Mietminderung auch bei Mängeln außerhalb der Wohnung möglich
Köln/Berlin. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter die Miete nur
dann mindern kann, wenn er in der Nutzung seiner Wohnung beeinträchtigt ist.
Dass dieser Grundsatz auch Ausnahmen kennt, zeigt eine Entscheidung des AG Köln
vom 31. Juli 2014 (AZ: 203 C 192/14).
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Wechsel im Eigenbedarf - Mieter muss dennoch räumen
Der Schutz des Mieters vor dem Verlust seiner Wohnung ist im
Bürgerlichen Gesetzbuch tief verankert. Hierzu gehört unter anderem, dass der
Vermieter nur aus guten Gründen den Mietvertrag kündigen kann und dann Fristen
einhalten muss, die es dem Mieter ermöglichen, sich auf die neue Lebenssituation
einzustellen. Insbesondere bei Gründen, die beim Vermieter liegen, wie
Eigenbedarf, stehen dem Mieter lange Fristen zu, bis er die Wohnung tatsächlich
räumen muss. Was aber geschieht, wenn zwischen der Kündigungserklärung und dem
Ende des Mietverhältnisses die Gründe wegfallen? Interessant ist eine
Entscheidung des AG Tempelhof Kreuzberg vom 24. April 2014 (AZ: 8 C 146/13).
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Ungenehmigte Terrasse muss beseitigt werden - Verjährung wirkt
sich nur auf die Kostenverteilung aus
Nimmt ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung ohne die
Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer vor, kann dies auch noch nach Jahren
zu Unstimmigkeiten führen. Die Zeit, die seit dem Umbau vergangen ist,
entscheidet hierbei darüber, was den übrigen Wohnungseigentümern zusteht. Das
folgt aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund vom 26. August 2014 (AZ:
512 C 14/14).
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Eigenbedarf zählt nicht, wenn der Mieter zu krank zur Räumung ist
Lübeck/Berlin. Ein Vermieter kann grundsätzlich einen Mietvertrag
wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Wohnung selbst nutzen möchte. Dieses
berechtige Interesse des Vermieters hat seine Grenzen aber dann, wenn der Mieter
wegen körperlicher oder geistiger Erkrankungen die Wohnung nicht räumen kann.
Dies folgt aus einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 21. November 2014
(AZ: 1 S 43/14).
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Vermieter aufgepasst - hoher Energieverbrauch kann
wohnwertminderndes Merkmal sein
Berlin/Berlin. Bisher konnte ein Vermieter der angestrebten
Energiewende relativ gelassen entgegensehen. Ein Anspruch des Mieters auf
entsprechende Nachrüstung der Wohnung gibt es nicht, ebenso wenig die
Möglichkeit, wegen schlechter Energiewerte die Miete zu kürzen. Maßgebend für
die Bewertung ist der Sollzustand der Wohnung, der auf die Verhältnisse zum
Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages abstellt, so hat es der
Bundesgerichtshof bereits im Jahr 1988 entschieden. Demgemäß gelten auch die zu
diesem Zeitpunkt bestehenden technischen Normen, ohne dass es auf den
gegenwärtigen Stand der Technik ankommt. Doch in der Zukunft wird der Vermieter
seinen Teil zur Energiewende beitragen müssen, wenn auch nur mittelbar. Auf eine
entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 7. November 2014 (AZ: 65
S 527/13) wird hingewiesen.
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