Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Mietrecht

 

Persönlichkeitsrechte der Mieter gehen vor - selbst Videoattrappen im Treppenhaus oder Hauseingang müssen weg

Frankfurt am Main/Berlin. Mieter brauchen Videokameras - gleich welcher Form - nicht hinzunehmen, auch wenn diese nur die öffentlich zugänglichen Bereiche eines Hauses überwachen, wie Briefkastenanlage, Treppenhaus und Eingangsbereich oder den Bereich der Mülltonnen. Dabei ist noch nicht einmal entscheidend, ob es sich um echte Kameras handelt oder um Attrappen, die überhaupt keine Aufnahmen machen können. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2015 (AZ: 33 C 3407/14).

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Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss neutral sein

Hannover/Berlin. Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft vertritt die Interessen der Gemeinschaft und somit aller Wohnungseigentümer. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, muss der Verwalter neutral sein. So kann die Verwalterbestellung eines Verwandten des Mehrheitseigentümers verboten sein. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover vom 6. Mai 2014 (AZ: 483 C 12045/13).

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Der Vermieter darf nur nicht zugewiesene Räume entrümpeln

Berlin/Berlin. Ein Vermieter, der rechtlich korrekt vorgehen will, muss manchmal viel Geduld aufbringen. Auch wenn die Miete nicht gezahlt wird oder sogar eine Kündigung des Mietvertrages wirksam ausgesprochen werden kann, darf der Vermieter nicht selbst tätig werden. Sollte er selbst die Wohnung räumen oder den Mieter sogar den Zutritt zu den Mieträumen verwehren, kann dies eine sogenannte verbotene Eigenmacht darstellen. In diesem Fall kann sogar ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter geltend gemacht werden, wenn dieser die Gegenstände des Mieters beseitigt oder beschädigt. Dieser Schutz des Mieters hat aber auch seine Grenzen. Auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 19. November 2014 (AZ: 9 C 303/13) wird hingewiesen.

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Verweis auf einen nicht mehr gültigen Betriebskostenkatalog reicht nicht aus

Hanau/Berlin. Sollte im Mietvertrag auf einen veralteten Betriebskostenkatalog Bezug genommen werden, wie z. B. die „Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung“  heute ersetzt durch die Betriebskostenverordnung  ist die Klausel unwirksam. Das entschied das Amtsgericht Hanau am 9. Juli 2014 (AZ: 37 C 106/14).

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Aufrechnungsverbot im Mietvertrag - der Mieter kann dennoch mindern

Mietverträge beinhalten oft eine Regelung, wonach der Mieter die Miete nicht mit eigenen Ansprüchen gegenüber dem Vermieter verrechnen kann: ein sogenanntes Aufrechnungsverbot. Solche Regelungen sind häufig nicht wirksam. Oftmals steht hier das Recht dem Mieter zur Seite, wie aus in einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 11. September 2014 (AZ: 8 U 77/13) hervorgeht.

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Wann müssen Vermieter Parabolantennen auf dem Balkon dulden?

Frankfurt am Main/Berlin. Ein Vermieter muss eine Parabolantenne auf dem Balkon seines Mieters nicht unbedingt hinnehmen. Wenn das besondere Informationsinteresse des ausländischen Mieters auch anders gedeckt werden kann, kann er eine solche Antenne untersagen. Dies folgt aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 2014 (AZ: 33 C 2232/14).

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Nächtlicher Sex auf quietschender Schaukel ist Kündigungsgrund

(dpa). Laute Sex-Spiele in der Nacht bringen nicht nur jene um den Schlaf, die sich amüsieren, sondern oft auch die Nachbarn. Einem Mieter wurde deswegen sogar gekündigt. Zu Recht, befand nun das Amtsgericht München am 22. August 2014 (AZ: 417 C 17705/13).

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Sex darf die nächtliche Ruhe der Mieter nicht stören

(red). Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens herrscht Nachtruhe. In dieser Zeit haben Bewohner eines Mietshauses Anspruch, ungestört zu schlafen. Wenn Nachbarn in dieser Zeit aber laut Geschlechtsverkehr ausüben, kann ihnen das untersagt werden.

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Mieter müssen Geräusche von Waschmaschinen ertragen

(dpa/tmn). Geräusche von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus der Nachbarwohnung müssen Mieter ertragen. Denn grundsätzlich seien Geräusche von Haushaltsmaschinen sozialadäquate Lärmbeeinträchtigungen, befand das Landgericht Freiburg (AZ.: 9 S 60/13). Das berichtet die „Neue juristische Wochenschrift“. Mitmieter könnten Nachbarn daher den Betrieb dieser Geräte nicht verbieten lassen.

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Mieter darf Verbrauchsdaten seiner Nachbarn erfahren

(dpa). Ein Mieter kann zur Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung Anspruch darauf haben, die Verbrauchsdaten seiner Nachbarn einzusehen. Das entschied das Landgericht Berlin am 17. Oktober 2013 (Az.: 67 S 164/13). Nach Auffassung des Gerichts gilt dies jedenfalls, wenn es ihm anders nicht möglich ist, die Richtigkeit der für ihn geltenden Abrechnungsdaten zu überprüfen.

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