Mietrecht
Tiefgaragenstellplatz nur für Fahrzeuge
München/Berlin. Tiefgaragen sind keine Keller. Ist im Mietvertrag
nichts anderes vereinbart, dienen sie zum Abstellen von Fahrzeugen, nicht jedoch
zur Lagerung von Gegenständen. Entsprechend entschied das Amtsgericht München am
21. November 2012 (AZ: 433 C 7448/12).
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Das Badewasser muss warm sein
München/Berlin. Jeder Mieter hat einen Anspruch darauf, dass er
seine Badewanne mit ausreichend warmem Wasser füllen kann. Der Vermieter muss
eine entsprechend dimensionierte Gastherme zur Verfügung stellen. Die
Wassertemperatur muss mindestens 41 Grad betragen. Der Mieter muss sich nicht
auf eine niedrigere Badetemperatur einlassen. Darüber hinaus sind 42 Minuten für
den Befüllungsvorgang zu lang. Dies ergibt sich aus einem Urteil des
Amtsgerichts München vom 26. Oktober 2011 (AZ: 463 C 4744/11).
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Vermieter kann Mietkaution nach Vertragsende nicht ohne Weiteres
nutzen
Halle/Berlin. Ein Vermieter darf die Kaution des Mieters nach
Ende des Mietverhältnisses nur nutzen, wenn seine Forderung offensichtlich
begründet ist oder ohnehin Einigkeit zwischen den Parteien besteht. Ist beides
nicht der Fall, kann der Vermieter erst auf sie zurückgreifen, wenn seine
Forderung vom Gericht bestätigt wurde. Dies ergeht aus einem Urteil des
Landgerichts Halle vom 25. September 2007 (AZ: 2 S 121/07).
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Anfechtungsklage: Doppelt genäht hält nicht besser
Karlsruhe/Berlin. Mit Urteil vom 26. Oktober 2012 (AZ: V ZR 7/12)
hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass zwei gegen denselben
Eigentümerbeschluss gerichtete Anfechtungsklagen vom Gericht zwingend zur
gemeinsamen Verhandlung verbunden werden müssen, um divergierende Entscheidungen
zu vermeiden. Unterbleibt die Verbindung, so kann jeder Kläger auch in dem
Parallelverfahren, in dem er Beklagter ist, Rechtsmittel gegen ein die Klage
abweisendes Urteil einlegen, um einen Rechtsverlust für sich in seinem Prozess
zu vermeiden. Versäumt der Kläger die Erhebung dieses Rechtsmittels, sodass im
Parallelverfahren das Urteil rechtskräftig wird, hat dies allerdings die
Unzulässigkeit seiner eigenen Klage zur Folge.
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Teilanfechtung einer Sonderumlage grundsätzlich unzulässig
Karlsruhe/Berlin. Mit Urteil vom 19. Oktober 2012 (AZ: V ZR
233/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Anfechtungsklage gegen
einen Sonderumlagebeschluss grundsätzlich nicht auf einen bestimmten Betrag
reduziert werden kann. Eine solche in unzulässiger Weise beschränkte
Anfechtungsklage ist im Zweifel aber nicht verloren, sondern als Anfechtung des
ganzen Beschlusses auszulegen.
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„Scratching“ ist Mietmangel
Berlin. Ähnlich wie bei Graffiti stellen großflächige Kratzer auf
mehreren Scheiben eines Supermarktes, die durch das so genannte Scratching
entstanden sind, einen Mietmangel dar. Dafür ist nicht erforderlich, dass die
Kratzer den Lichteinlass vollständig behindern. Darauf weist das Kammergericht
Berlin in einem Beschluss vom 8. Mai 2008 (AZ: 22 U 24/08) hin.
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Wohnungskündigung per Übergabe-Einschreiben sichere Sache
Lüneburg/Berlin. Kündigt ein Mieter die Wohnung per
Übergabe-Einschreiben, so ist dies auch dann eine fristgerechte Kündigung, wenn
der Vermieter das Schreiben nicht rechtzeitig abholt, obwohl ihm das möglich
gewesen wäre. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 29.
Oktober 2008 (AZ: 6 S 96/08) hervor.
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Mieterhöhung für Hartz IV-Empfänger zumutbar
Berlin. Wenn nach einer Modernisierung die Miete steigt, so ist
das auch für einen Hartz IV-Empfänger zumutbar, wenn der Leistungsträger die
erhöhte Miete übernimmt. Dies besagt das Urteil des Kammergerichts Berlin vom
10. Mai 2007 (AZ: 8 U 166/06).
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Keine Verrechnung von Mietrückständen mit Kaution
München/Berlin. Ein Wohnungsmieter kann seine Mietrückstände nicht einfach mit
der hinterlegten Kaution verrechnen. Verwiesen sei auf ein Urteil des
Amtsgerichts München vom 14. Februar 2012 (AZ: 415 C 31694/11).
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Sturmklingeln als Eingriff in Privatsphäre?
München/Berlin. Schriftstücke können an der geöffneten
Wohnungstür übergeben werden. Es stellt auch keinen Eingriff in die Privatsphäre
dar, wenn dem ein „Sturmklingeln" vorausgegangen ist. Das besagt die
Entscheidung des Amtsgerichts München vom 6. März 2012 (AZ: 473 C 31187/11).
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