Gleiche Schuld - gleiche Haftung
Magdeburg/Berlin. Kommt es aufgrund zwei gleichschwerer
Verstöße gegen die Verkehrsregeln zu einem Unfall, haften beide Unfallpartner zu
gleichen Teilen. Das besagt ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 06.
Oktober 2011 (AZ: 10 O 1030/11).
Ein Autofahrer wollte unmittelbar hinter einem Bahnübergang
mit seinem Wagen nach links in ein Grundstück abbiegen, um dort auf einen
Parkplatz zu fahren. Vor und hinter dem Bahnübergang war die Straße durch eine
durchgezogene Mittellinie geteilt. Als der Mann über diese durchgezogene Linie
nach links abbog, kollidierte er mit einem anderen von hinten kommenden
Fahrzeug. Dieses hatte gerade verbotswidrig einen Pkw überholt.
Die beiden Unfallbeteiligten haften zu gleichen Teilen,
entschieden die Richter. Beide hätten gleich schwere Verkehrsverstöße begangen.
Der eine Fahrer habe beim Linksabbiegen verbotswidrig die durchgezogene
Mittellinie überfahren. Zudem hätte er sich beim Abbiegen in ein Grundstück so
verhalten müssen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen
sei. Der andere Fahrer habe gegen die Verkehrsregeln verstoßen, da man sich
Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und Kraftfahrzeuge dort
nicht überholen dürfe.
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