Schmerzensgeld zwei Jahre nach Unfall
Coburg/Berlin. Auch wenn ein Unfall schon länger zurückliegt,
können Schmerzensgeldforderungen noch erfolgreich sein. Verwiesen sei auf eine
entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 16. November 2011
(AZ: 5 U 158/11).
Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit rutschte ein Pkw in den
Straßengraben und überschlug sich. Die 14jährige Beifahrerin ließ sich
unmittelbar nach dem Unfall wegen Beschwerden an der Halswirbelsäule
untersuchen. Man fand jedoch keine Anhaltspunkte für Verletzungen der
Wirbelsäuleknochen. Die Schmerzen der jungen Frau nahmen jedoch in der Folgezeit
kaum ab. Sie suchte verschiedene Ärzte deswegen auf. Erst etwa zwei Jahre nach
dem Unfall diagnostizierten Mediziner eine ältere Verletzung von Halswirbeln,
die nach ihrer Einschätzung durch eine größere Krafteinwirkung ausgelöst worden
war.
Die Frau war nun der Meinung, dass das vorgerichtlich gezahlte
Schmerzensgeld in Höhe von 1.750 Euro viel zu niedrig gewesen sei. Ihre
Beschwerden nach dem Unfall seien auf diesen zurückzuführen. Um ihre Beschwerden
zu mindern, müsse sie sich einer risikoreichen Operation unterziehen. Sie
forderte daher zusätzlich 23.250 Euro Schmerzensgeld. Die beklagte
Haftpflichtversicherung bestritt jedoch einen Zusammenhang zwischen den
Beschwerden der Frau und dem Unfall.
Die Richter folgten dem vom Gericht eingeholten Gutachten, das
zu dem Schluss kam, dass die Schmerzen der Jugendlichen an der Halswirbelsäule
auf den Unfall zurückzuführen seien. Sie hielten allerdings ein Schmerzensgeld
von insgesamt 12.000 Euro für die erlittenen Verletzungen und deren Folgen auch
in zweiter Instanz für ausreichend. Diese Summe seien mit denen vergleichbar,
die Gerichte in ähnlichen Fällen den Geschädigten zugesprochen hätten.
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