Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

 

München/Berlin. Wer einen Dienstwagen fährt und dafür ein Fahrtenbuch führt, muss bestimmte Regeln beachten. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen, entschied der Bundesfinanzhof am 1. März 2012 (AZ: VI R 33/10).

Dabei reicht es nicht aus, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden. Eine vollständige Aufzeichnung verlange grundsätzlich Angaben zu Ausgangs- und Endpunkt jeder einzelnen Fahrt mit genauer Zieladresse und Kunde im Fahrtenbuch selbst. Der Arbeitnehmer muss immer dann ein Fahrtenbuch beim Finanzamt vorlegen, wenn er den für den Dienstwagen anzusetzenden geldwerten Vorteil nicht mit der Ein-Prozent-Regelung, sondern auf Grundlage von Fahrtenbüchern versteuert.

 

 

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