Linksabbieger muss vorsichtig sein - Schadensersatz auch für
schnellen Gegenverkehr
Berlin. Autofahrer müssen beim Linksabbiegen aufpassen. Sonst
droht die Schadensersatzpflicht, und diese selbst dann, wenn der Gegenverkehr zu
schnell gefahren ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Plön vom 14.
Dezember 2005 (AZ - 2 C 1197/04 -) hervor.
In dem Fall bog der Beklagte von einer Bundesstraße links ab
und kollidierte mit dem entgegenkommenden Kläger. Dieser fuhr 74 km/h statt der
erlaubten 60 km/h und wollte trotz der Geschwindigkeitsüberschreitung seinen
Schaden ersetzt bekommen. Der Beklagte verweigerte die Zahlung, mit der
Begründung, dass der Kläger zu schnell gefahren sei.
Der Abbiegende muss aber den Schaden allein zahlen, urteilte
das Gericht. Eine Aufteilung des Schadens komme hier nicht in Betracht. Zwar sei
der Kläger zu schnell gefahren, so dass eine Mithaftung in Betracht käme.
Allerdings sei das Maß der Verursachung ausschlaggebend. Gerade das
Linksabbiegen sei besonders gefährlich. Linksabbieger müssten daher besonders
vorsichtig und defensiv fahren und alle Vorsichtsmaßnahmen treffen. Dies habe
der Beklagte offensichtlich nicht getan, da er den Kläger sonst hätte sehen
müssen. Somit muss er den Schaden voll tragen.
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