Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Kein Regelfahrverbot bei erheblicher Belastung des Betroffenen

 

Berlin. Ein Gericht kann von einem eigentlich gesetzlich zwingend vorgesehenen Regel-Fahrverbot absehen, wenn der Vorfall zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten aufweist und ein Fahrverbot zu einer besonderen Belastung des Autofahrers führen würde. Dies geht aus einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 05. September 2005 (AZ - 1 Ss 84/05) hervor.

Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht von der Verhängung eines Fahrverbots gegen den betroffenen Autofahrer abgesehen, obwohl ein Fahrverbot nach der Regel hätte verhängt werden müssen. Der Betroffenen hatte bei einer Alkoholkontrolle 0,28 mg/l aufgewiesen. Der Richter hatte stattdessen die Geldbuße von 250 Euro auf 500 Euro erhöht.

Die Richter des OLG hielten diese Entscheidung des Amtsgerichts für richtig, da im vorliegenden Fall ein Fahrverbot zu einer erheblichen Belastung des Betroffenen geführt hätte.

Der Autofahrer war als Schlosser auf sein Fahrzeug angewiesen, verdiente lediglich 1.200 Euro im Monat und musste von diesem Betrag Unterhalt leisten für seine beiden minderjährigen Töchter. Die Richter sahen unter diesen Umständen bei der Verhängung eines Fahrverbots eine konkrete Existenzgefährdung.

 

 

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