20.000 Euro Schmerzensgeld für Sturz auf nicht gestreutem Weg
Brandenburg/Berlin. Wenn jemand vor seinem Grundstück nicht
streut, kann es teuer werden. 20.000 Euro musste ein Mann in Brandenburg
berappen. Den Gestürzten trifft in der Regel keine Mithaftung, selbst wenn er in
der Straße wohnt. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom
23. Juli 2013 (AZ: 6 U 95/12) wird verwiesen.
Eine Frau verließ ihr Haus und stürzte vor dem Grundstück
eines Nachbarn, der seit Tagen nicht gestreut hatte. An diesem Morgen hatte es
um halb neun aufgehört zu schneien. Die Frau rutschte auf einer durch Neuschnee
verdeckten Eisfläche aus. Sie zog sich mehrere Brüche zu, die operiert werden
mussten. Der Nachbar, gegen den sie klagte, war der Meinung, die Frau trage
zumindest eine Mitschuld, da sie den vereisten Gehweg genutzt habe.
Das Gericht sprach der Frau Schadensersatz und 20.000 Euro
Schmerzensgeld zu. Grundsätzlich trage der Stürzende keine Mitschuld. Es könne
niemandem vorgeworfen werden, dass er das Haus verlasse und auf einem noch nicht
geräumten Gehweg laufe. Dies gelte auch für Anwohner - zumal die Eisfläche unter
Neuschnee verborgen gelegen habe. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes hatte das
Gericht die Dauer und Heftigkeit der Schmerzen ebenso berücksichtigt wie auch
die Beeinträchtigungen durch Verletzung und Operation.
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