Kosten für Porsche-Mietwagen werden ersetzt
München/Berlin. Wer einen Luxuswagen fährt, hat bei einem
Unfall Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Dabei kann der Betroffene
sogar darauf bestehen, die gleiche Marke zu fahren. Der Schädiger muss die
Kosten hierfür tragen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts
München vom 6. Februar 2014 (AZ: 333 C 26907/12).
Eine Porschefahrerin war schuldlos in einen Unfall verwickelt.
Ihr Wagen wurde dabei beschädigt. Für zehn Tage mietete die Frau einen Porsche
Panamera. Die Kosten hierfür verlangte sie von der gegnerischen Versicherung.
Diese wollte jedoch nur rund die Hälfte zahlen. Sie meinte, die Porschefahrerin
hätte auch einen günstigeren anderen Luxuswagen mieten können.
Das Gericht stellte klar: Ein Geschädigter, der einen
Luxuswagen fährt, hat auch Anspruch auf einen Luxuswagen als Mietauto. Daher
habe die Klägerin auch einen Porsche anmieten dürfen. Die Kosten von rund 2.500
Euro müsse die gegnerische Versicherung zahlen.
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