Unfall wegen eines Eichhörnchens
München/Berlin. Wenn ein Autofahrer wegen eines Eichhörnchens
stark bremst und dadurch das Fahrzeug dahinter auffährt, ist der Tierfreund mit
schuld - und muss nach Ansicht des Amtsgerichts München ein Viertel des Schadens
übernehmen. Sonst ist es in der Regel so, dass der Hintermann komplett zahlen
muss. Hier ereignete sich der Unfall, weil die vorausfahrende Autofahrerin für
ein Kleintier gebremst hatte, obwohl dies nicht unbedingt notwendig war. Daher
muss sie auch einen Teil des Schadens zahlen. Dies ergibt sich aus einer
Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2014 (AZ: 331 C 16026/13).
Die Autofahrerin bremste auf einer Straße wegen eines
Eichhörnchens. Als sie zum Stehen kam, fuhr ein Auto auf ihr Fahrzeug auf. Der
auffahrende Fahrer ersetzte 60 Prozent des Schadens. Die Frau meinte jedoch, sie
habe Anspruch auf die vollen 100 Prozent und klagte.
Sie war teilweise erfolgreich. Zwar müsse der andere Fahrer
nicht den vollen Schaden ersetzen, sondern insgesamt nur insgesamt 75 Prozent
übernehmen, so die Richter. Bei einem Auffahrunfall sei der Hintermann in der
Regel unaufmerksam oder zu dicht aufgefahren. Wegen eines Eichhörnchens zu
bremsen, stelle auch keinen Ausnahmefall dar. Mit einem plötzlichen scharfen
Bremsen des Vorausfahrenden müsse ein Autofahrer grundsätzlich immer rechnen.
Die Frau müsse aber zu 25 Prozent haften. Sie habe nur wegen eines Kleintiers
gebremst. Ohne das Bremsen wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.
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