Handy darf am Steuer weitergegeben werden
Köln/Berlin. Eigentlich ist die Handynutzung am Steuer
verboten. Dazu gehören auch alle Vor- und Nachbereitungshandlungen, wie etwa das
Aufnehmen des Mobiltelefons, um die Nummer abzulesen oder einen Anrufer
wegzudrücken. Dies alles ist verboten und kann mit einem Bußgeld von 40 Euro
bestraft werden. Wer aber lediglich das klingelnde Handy aufnimmt, um es einem
anderen weiterzugeben, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Das ergibt sich aus
einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 7. November 2014 (AZ: III –
1RBs 284/14).
Das Handy der Autofahrerin hatte in ihrer Handtasche
geklingelt. Sie gab es ihrem Sohn weiter, während sie das Fahrzeug steuerte. Das
Amtsgericht Köln sah darin noch eine „Nutzung“ des Handys während der Fahrt und
verurteilte die Autofahrerin zu einer Geldbuße von 40 Euro.
Gegen die Entscheidung wehrte sich die Frau erfolgreich. Zwar
gehörten Vor- und Nachbereitungshandlungen zu der verbotenen Benutzung, die
bloße Ortsveränderung, also das Umlegen des Telefons, falle allerdings nicht
darunter. Eine solche Handlung habe keinerlei Bezug zur Funktion des
Mobiltelefons. Die Fahrerin habe das Display nicht abgelesen, sondern das Handy
einfach an ihren Sohn weitergegeben. Damit habe sie selbst keinen
„Kommunikationsvorgang“ vorbereitet.
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