Haftung nach grundlosem Bremsen
München/Berlin. Üblicherweise haftet derjenige, der auf ein
anderes Fahrzeug hinten auffährt. Jeder Fahrer muss sein Fahrzeug so
beherrschen, dass er jederzeit bremsen kann. Bremst allerdings der vordere
Fahrer grundlos stark ab, haftet er zu 30 Prozent mit. Dies ergibt sich aus
einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 19. Februar 2014 (AZ: 345 C
22960/13).
Der Mann war mit dem Auto seiner Frau in München unterwegs.
Plötzlich bremste die Fahrerin des Wagens vor ihm unvermittelt stark ab. Der
Mann fuhr hinten auf. An dem vorderen Wagen entstand ein Schaden von rund 4.000
Euro. Die Versicherung des Vordermanns zahlte ein Drittel (1.300 Euro) des
Schadens. Die Klägerin, die Frau des hinteren Fahrers, forderte jedoch den
Ersatz des gesamten Schadens.
Ohne Erfolg. Über den bereits gezahlten Schadensersatz hinaus
erhielt sie keinen weiteren Betrag. Grundsätzlich sei derjenige, der auffährt,
nach allem Anschein für den Unfall verantwortlich. Entweder habe der Fahrer dann
nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten oder sei mit unangepasster
Geschwindigkeit gefahren. Zu berücksichtigen sei jedoch auch, dass das vordere
Auto ohne Grund stark abgebremst habe. Die Fahrerin des vorderen Pkw müsse sich
daher eine Mithaftungsquote von 30 Prozent anrechnen lassen. Da der Schaden an
dem hinteren Fahrzeug bereits zu einem Drittel bezahlt war, erhielt die Klägerin
keinen weiteren Schadensersatz.
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