Steinschlag durch Lkw
Will ein Kläger vor Gericht einen Schadenersatzanspruch
geltend machen, muss er diesen Anspruch auch beweisen können. Hierzu eine
Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 23. Dezember 2014 (AZ: 22 O 306/13).
Der Autofahrer war auf einer Landstraße hinter einem mit Kies
beladenen Lkw gefahren. Er behauptete, von der Ladefläche des Lkw seien Steine
und Splitter auf die Frontpartie und das Dach seines Pkw gefallen und hätten das
Fahrzeug beschädigt. Er verlangte Schadensersatz in Höhe von insgesamt knapp
7.000 Euro. Der Privatsachverständige, den der Mann beauftragte, stellte an dem
Fahrzeug verschiedene ältere Steinschlagschäden fest, ebenso aber auch frische
Schäden.
Die Klage des Pkw-Fahrers hatte keinen Erfolg. Das Gericht
vernahm mehrere Zeugen, unter anderem den Sachverständigen, und ließ dessen
Ergebnisse von einem gerichtlichen Sachverständigen überprüfen. Dabei stellte
sich heraus, dass verschiedene der Beschädigungen gerade nicht von Steinschlägen
herrührten, sondern andere Ursachen hatten.
Das Gericht hatte schließlich auch deshalb Zweifel an den
Behauptungen des Klägers, weil dessen Privatsachverständiger den Pkw erst 14
Tage nach dem Vorfall besichtigt hatte. Beide Sachverständige hatten jedoch
bestätigt, dass schon nach Ablauf dieser zwei Wochen das Alter eines
Steinschlages kaum noch zu bestimmen sei. Da der Autofahrer also nicht beweisen
konnte, dass die Schäden von dem Kieslaster herrührten, ging er leer aus.
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