Abgenutzte Reifen: Geldbuße
bei nicht verkehrssicheren Autoreifen
Wer an
seinem Fahrzeug einen nicht verkehrstauglichen Reifen hat, muss mit einer
Geldbuße in Höhe von 80 Euro rechnen. Wann aber ist ein Reifen nicht mehr
verkehrstauglich?
Die Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeugs
bemisst sich nach einer Richtlinie des Verkehrsministeriums. Ein relevanter
technischer Mangel liegt etwa dann vor, wenn nach Gummiablösungen das
Drahtgeflecht des Reifens sichtbar ist. Bei einem Reifen in so schlechtem
Zustand kann die Polizei eine Weiterfahrt untersagen, so das Amtsgericht
Lüdinghausen am 25. Januar 2016 (AZ: 19 OWi-89 Js 2406/15-219/15).
Der Mann war Fahrer im Betrieb seines Vaters,
der ein Fuhrunternehmen betreibt. Auf dem Hof übernahm er einen Lkw mit Hänger.
Auf der Autobahn hielt ihn die Polizei dann wegen eines unsicheren Gurtes an.
Bei der Begutachtung des Fahrzeugs stellten die Beamten fest, dass am hinteren
rechten Reifen des Anhängers ein Gummistück fehlte. Das Drahtgeflecht war
sichtbar.
Die
Polizei untersagte dem Fahrer die
Weiterfahrt mit dem Fahrzeug. Der Mann rief seinen Reifenhändler an und schickte
ihm ein Foto. Dieser meinte, er könne die Fahrt fortsetzen, müsse direkt danach
aber den Reifen wechseln. Bis er vor Ort wäre, würde es drei bis vier Stunden
dauern.
Daraufhin fuhr der Mann weiter und wurde
schon an der nächsten Raststätte von derselben Polizeikontrolle wieder erwischt.
Die Polizisten wunderten sich, dass der Fahrer weitergefahren war. Weil er mit
nicht mehr sicheren Reifen unterwegs war und auch der Weisung der Polizei nicht
nachgekommen war, wurde er zu einer
Geldbuße von 170 Euro verurteilt.
Zu Recht, wie das Gericht feststellt. Es
beauftragte einen Sachverständigen, um festzustellen, ob der Reifen des
Fahrzeugs verkehrsunsicher war. Der Mann behauptete mit Hinweis auf das
Handyfoto und der Aussage des Reifenhändlers etwas anderes. Der Sachverständige
stellte fest, dass der Reifen nicht mehr verkehrssicher war, da ein Gummistück
fehlte und das Drahtgeflecht sichtbar war.
Das Problem sei bei „offen liegender
Grundstruktur des Reifens die Möglichkeit des Eindringen von Feuchtigkeit und
Verschmutzungen, das zum einen zu einer Korrosion des Trägergeflecht führen
können und zum anderen zur Ablösung des übrigens Gummis von der
Reifenkonstruktion.“
Daher bestätigte das Gericht die
Entscheidung, eine Geldbuße wegen Verstoß gegen die Reifenvorschriften von 80
Euro zu verhängen. Dieses durfte auch erhöht werden, weil der Mann gegen die
Weisung der Polizei verstoßen hatte. Deshalb war die Geldbuße von insgesamt 170
Euro angemessen.
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