Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Unfall am Ende der Waschstraße

 

Kleve/Berlin (DAV). Unfälle in der Waschstraße gibt es immer wieder. Springt am Ende einer automatisierten Waschstraße das Auto nicht an, haftet der Fahrer im Falle eines Unfalls. Auch dann, wenn das hinter ihm stehende Fahrzeug nicht selber auffährt, sondern auf dem Förderband bremst, dadurch ausschert und erst das dritte Fahrzeug dem Kläger auffährt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Kleve vom 23. Dezember 2016 (AZ: 5 S 146/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Zu dem Unfall am Ende einer automatischen Waschstraße kam es, als der Fahrer eines Fahrzeugs sein Auto nicht starten konnte. Der in der Waschstraße dahinter wartende zweite Fahrer bremste sein Fahrzeug ab, um dem ersten nicht aufzufahren. Dabei sprang der Wagen aus der Spur des Förderbandes, sodass der dritte Pkw auffuhr. Der zweite Fahrer wollte vom ersten Fahrer seinen Schaden ersetzt bekommen.

Zu Recht. Der erste Fahrer haftet aufgrund der Betriebsgefahr seines Autos. Ist ein Auto in Betrieb, haftet der Fahrer beziehungsweise der Halter immer, wenn andere geschädigt werden. Hier sei das Auto auch „in Betrieb“ gewesen, obwohl es am Ende der Waschstraße nicht ansprang. Während es ausgeschaltet auf dem Förderband steht, ist es nicht in Betrieb. Jedoch dann, wenn es von diesem heruntergeschoben wird. Meist fordert auch eine Ampel den Fahrer auf, loszufahren. Ein Mitverschulden des Klägers erkannte das Gericht nicht, da dieser nur bremste, um dem Vordermann nicht aufzufahren.

 

 

     
     
     
   
     
     

 

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