Unfall ursächlich für Kopfschmerzen anerkannt
Berlin. Kopfschmerzen unmittelbar nach einem Verkehrsunfall
sind grundsätzlich als Unfallfolge zu werten. Das geht aus einer Entscheidung
des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 29. November 2005
(AZ: 4 U 501/03 - 6/05) hervor. Danach gilt dies dann, wenn zumindest
theoretisch nicht auszuschließen ist, dass die Schmerzen eine vom Unfall
unabhängige Ursache haben können. Dies müsste die Versicherung allerdings in
vollem Umfang nachweisen können.
Das OLG Saarbrücken gab mit seinem Urteil der Klage eines
Unfallopfers gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers statt. Der
Kläger hatte bei dem Unfall erhebliche Kopfverletzungen erlitten, der
Unfallverursacher starb an den Unfallfolgen. In der Folgezeit stellten sich beim
Kläger chronische Kopfschmerzen ein. Bei der Berechnung des Schadensersatzes und
Schmerzensgeldes wollte die Versicherung diese Schmerzen allerdings nicht
berücksichtigen, da sie nach ihrer Auffassung Folgen eines sonstigen
körperlichen Leidens des Klägers seien. Ein Sachverständiger hatte diese in
einem Gutachten nicht ausschließen wollen.
Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Auch sie
wollten zwar nicht völlig ausschließen, dass die Kopfschmerzen nicht
zwangsläufig durch den Unfall bedingt seien. Bei Unfällen mit Kopfverletzungen
spreche jedoch die Vermutung für einen solchen Zusammenhang. Diese reiche
grundsätzlich als Nachweis aus, es sei denn, die Versicherung könnte
zweifelsfrei das Gegenteil belegen.
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