Landwirt haftet für entlaufene Tiere
Berlin. Ein Landwirt muss einen Teil der Unfallschäden
bezahlen, die seine entlaufenen Tiere anrichten. Dies geht aus einem Urteil des
Oberlandesgerichts Hamm vom 27. September 2005 (AZ: 9 W 45/05) hervor.
In dem Fall war eine Kuh von ihrer Weide auf eine benachbarte
Straße und vor ein Auto gelaufen. Dabei war ein Schaden von rund 11.000,00 Euro
entstanden, den der Bauer nun zur Hälfte bezahlen muss.
Der Landwirt habe nicht nachweisen können, dass er die Weide
sorgfältig gesichert hat, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Seine
Behauptung, die Weide durchgängig mit einem 1,30 m hohen, vierfachen
Stacheldraht eingezäunt zu haben, reiche nicht aus. Schließlich sei die Kuh
dennoch ausgebrochen. Der Bauer hätte lediglich einen unverschuldeten Ausbruch
dann nachweisen können, wenn die von ihm unternommenen Sicherungsmaßnahmen
geeignet wären, alle vernünftigerweise denkbaren Anspruchsmöglichkeiten
auszuschließen. Dies war hier nicht der Fall.
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