Kaskoschaden auch bei Wildunfall ohne Wild
Berlin. Wer Tieren ausweicht, kann möglicherweise doch mit
Entschädigung rechnen. Die Teilkaskoversicherung muss bei einem Wildunfall in
bestimmten Fällen auch dann zahlen, wenn es nicht zum Zusammenstoß mit einem
Tier gekommen ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom
18. Oktober 2006 (AZ: 10 U 1415/05) hervor. Damit besteht Versicherungsschutz
nach dem Richterspruch auch dann, wenn ein Auto- oder Motorradfahrer Wild
ausweichen wollte, um größere Schäden an seinem Fahrzeug zu vermeiden und es
dadurch zu einem Unfall kam.
In dem Fall wurde ein Motorradfahrer auf einer Landstraße
plötzlich von kreuzenden Rehen überrascht. Um einen Frontalzusammenstoß mit den
Tieren zu verhindern führte er eine Vollbremsung durch. Dabei blockierte jedoch
das Hinterrad der Maschine, und der Mann stürzte. Das beim Sturz beschädigte
Motorrad musste für über 5.000,00 Euro repariert werden. Die
Teilkaskoversicherung des Fahrers erklärte auf die Schadensmitteilung hin, dass
nur im Falle einer Kollision mit einem Tier die Reparaturkosten übernommen
werden müssten. Da der Sachverständige aber keine Haar- oder Blutspuren eines
Tieres an dem Motorrad gefunden habe, müsste der Mann die Kosten selbst tragen.
Diese Begründung konnte der Verunfallte nicht nachvollziehen und zog vor
Gericht.
Anders als zuvor das Landgericht befand das Oberlandesgericht
nun, die Versicherung habe voreilig abgelehnt. Nach geltendem Recht habe der
Kläger Anspruch auf Erstattung der sogenannten Rettungskosten. Das sind Kosten,
die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer versucht den Eintritt eines
Schadens zu verhindern oder den Schaden zu mindern. Genau eine solche Handlung
habe der Versicherte mit der Vollbremsung vorgenommen. Denn er habe einen
Wildunfall vermeiden wollen. Komme es in so einem Fall zu einem Unfall, so dürfe
die Versicherung den Fahrzeughalter nicht auf den Kosten sitzen lassen. Ein
Zeuge hatte den Wildunfall bestätigt.
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