Wer auffährt hat nicht immer Schuld
Berlin. Auch bei einem Auffahrunfall ist nicht von vornherein
der Auffahrende immer Schuld, wie viele Autofahrer zu Unrecht vermuten. So
urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt vom 2. März 2006 (Az.: 3 U 220/2005).
Ein Autofahrer war auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug
aufgefahren. Der Fahrer dieses Fahrzeugs war an einer Ampel bei Grün angefahren,
hatte dann aber gebremst, weil er nach eigenen Angaben eine sich nährende
Straßenbahn gesehen hatte. Die Straßenbahn hielt allerdings an einer an der
Kreuzung befindlichen Haltestelle.
Das Gericht sah in diesem Verhalten eine Behinderung des
Verkehrsflusses, da er ohne für den nachfolgenden Verkehr erkennbare Ursache
plötzlich abgebremst habe und dadurch das Auffahren des durch ein derartig
verkehrswidriges Fahrmanöver überraschten Hintermanns unvermeidlich wurde.
In einer solchen Konstellation sahen die Richter die bei
Auffahrunfällen häufig gerechtfertigte Vermutung für ein Verschulden des
Auffahrenden für nicht gegeben.
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