Warum ein Grünstreifen ein Seitenstreifen ist
Schmallenberg/Berlin. Mit der Frage, was ein Seitenstreifen
ist, hatte sich das Amtsgericht Schmallenberg zu befassen. Es ging darum, ob
Grünstreifen neben der Straße, die nicht als Verkehrsflächen genutzt werden,
Seitenstreifen sind oder nur Mehrzweckstreifen und Standspuren. Wichtig war die
Beantwortung der Frage, um festzustellen, ob falsch geparkt wurde. Das Gericht
entschied, dass ein Seitenstreifen die Fläche ist, die über einen längeren
Abschnitt an der Seite einer Fahrbahn liegt (AZ: 6 Owi 2/11 [B], Urteil vom 15.
Juli 2011).
In dem zur Entscheidung stehenden Fall parkte ein Autofahrer
sein Fahrzeug neben der Fahrbahn auf einer Fläche, die zum Teil geschottert, zum
Teil mit Rasen begrünt war. An der Stelle bestand absolutes Halteverbot, das
auch auf dem „Seitenstreifen“ gelten sollte. Streit herrschte nun darüber, ob
das Auto auf einem solchen Seitenstreifen stand oder nicht.
Das Gericht setzte sich mit der Definition eines
„Seitenstreifens“ auseinander: „Bei dem Begriff des ‚Seitenstreifens’ handelt es
sich um ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus den Wortstämmen
‚Streifen’ und ‚Seiten’.“ Im Verkehrsrecht tauche der Begriff des Streifens
mehrfach auf. So gebe es Fahrstreifen, Sperrstreifen, Parkstreifen und
Zebrastreifen. Gerade die „Zebrastreifen“ seien wichtig, um zu zeigen, dass
nicht allein der strenge Wortlaut, sondern der allgemeine Sprachgebrauch
zugrunde zu legen sei: „Nach dem reinen Wortlaut könnte man davon ausgehen, es
handele sich um einen Reitstreifen für Zebras, während der Zebrastreifen jedoch
tatsächlich Fußgängern Vorrang gewährt“, so das Gericht. Grünflächen könnten in
der Tat keine Streifen, also auch keine Seitenstreifen, sein. Jedoch könnten
Grünstreifen gleichzeitig auch Seitenstreifen sein, wenn sie befahrbar seien.
Der Wortlaut sei also weit auszulegen. Damit handele es sich bei der Stelle, an
der der Autofahrer geparkt habe, auch um einen „Seitenstreifen“. Er musste also
das Bußgeld zahlen.
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