Verkehrsrecht
Ast fällt auf Auto: Stadt nicht immer für Schaden haftbar
Brandenburg. Ob Kratzer im Lack oder Beule im Wagen: Wenn ein
herabgefallener Ast das Auto beschädigt, ist nicht immer die Stadt
verantwortlich. Diese haftet zum Beispiel nicht für den Zustand wenig befahrener
Straßen.
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Nummernschilder müssen vorschriftsmäßig montiert werden
Lüneburg/Berlin. Die Kfz-Nummernschilder müssen immer
vorschriftsmäßig montiert werden. Wer das Nummernschild lediglich hinter die
Front- oder Heckscheibe des parkenden Fahrzeuges legt, läuft Gefahr, dass sein
Fahrzeug stillgelegt und er mit Verwaltungsgebühren belastet wird. Dies ergibt
sich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen vom
12. März 2009 (AZ: 12 La 16/08).
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Kein Beweis mit unscharfem Frontfoto
Bamberg/Berlin. Ein Foto nach einem Verkehrsverstoß muss deutlich
sein, um den Betroffenen zu überführen. Ist das nicht der Fall, muss der Richter
detailliert darlegen, warum er den Fahrer dennoch identifizieren konnte. Ein
pauschaler Hinweis auf das Bild reicht nicht aus, entschied das
Oberlandesgericht Bamberg am 22. Februar 2012 (AZ: 2 Ss OWi 143/12). Damit hob
das Gericht eine Entscheidung des Amtsgerichts auf.
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Vielgenutzter U-Bahn-Zugang: Bei Schnee und Eis ist Räumung im
drei-Stunden-Rhythmus zu wenig
Berlin. Bei besonders stark frequentierten U-Bahn-Zugängen reicht
bei Schnee- und Eisglätte eine Räumung alle drei Stunden nicht aus. Das
entschied das Amtsgericht Charlottenburg am 31. Oktober 2012 und sprach einer
Frau, die sich verletzt hatte, unter anderem Schmerzensgeld zu (AZ: 215 C
116/10).
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Wie sieht es mit der Streupflicht im Winter aus?
Berlin. Wer wann im Winter bei Eis und Schnee streuen muss,
ist im Einzelfall immer wieder umstritten. Dabei geht es im Kern um zwei
Bereiche: Wann muss die Kommune streuen und wann der Private. Hierzu teilt die
Deutsche Anwaltauskunft mit:
„Die Kommunen müssen nicht jede Straße streuen, wohl aber belebte Kreuzungen.
Vermieter können die Streupflicht delegieren, nicht jedoch allein auf den Mieter
im Erdgeschoss. Private Stellplätze müssen nicht gestreut werden, bei öffentlich
zugänglichen Parkplätzen vor Supermärkten gleichwohl die Hauptflächen" ,
erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski,
Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins. So
ungefähr - aber auch ungenau - ließen sich die Rechtslage und die Rechtsprechung
zusammenfassen.
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Bei Hindernis kein Reißverschluss
München/Berlin. Das Reißverschlussprinzip gilt nur, wenn auch
wirklich eine Spur wegfällt. Man kann sich auf dieses Prinzip nicht berufen,
wenn lediglich ein Hindernis die Spur blockiert. Der Fahrspurwechsler muss jede
Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ausschließen. Der Autofahrer, der die
andere, freie Spur benutzt, muss das andere Fahrzeug auch nicht einfahren
lassen, entschied das Amtsgericht München am 7. März 2012 (AZ: 334 C 28675/11).
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Eingeschaltetes Warnblinklicht verpflichtet nur in bestimmten
Fällen zu einer Reaktion
Berlin/Karlsruhe. Ein eingeschaltetes Blinklicht an einem
stehenden Fahrzeug verpflichtet einen entgegenkommenden Autofahrer nicht dazu,
die Geschwindigkeit stark zu drosseln oder anderweitig zu reagieren. Das folgt
aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe vom 13. März 2007 (AZ: VI ZR
216/05).
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Schlaglöcher durch Frost – Gemeinde kann haften
Rostock/Berlin. Gerade durch Frost treten Schlaglöcher auf, die
sich in kürzester Zeit noch vertiefen können. Die Gerichte beschäftigt immer
wieder die Frage, wann eine Gemeinde haften muss, wenn bei der Ortsdurchfahrt
ein Fahrzeug beschädigt wird. Nach Ansicht des Landgerichts Rostock (Urteil vom
2. Mai 2012, AZ: 10 O 656/11) ist das dann der Fall, wenn der Gemeinde bekannt
ist, dass auf rund 500 Metern 15 bis 20 Schlaglöcher mit einer teilweisen Tiefe
von 7 bis 8 Zentimeter vorliegen.
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Fahrer eines stehenden Fahrzeugs haftet bei Unfall nicht
Saarbrücken/Berlin. Auch beim Parken können Unfälle geschehen,
genauer gesagt: beim Ausparken. Den Fahrer eines stehenden Autos trifft dann
aber keine Schuld, da er nicht gegen seine Verkehrspflichten verstößt. Er haftet
somit auch nicht für den Schaden. Dies hat das Landgericht Saarbrücken am 19.
Oktober 2012 (AZ: 13 S 122/12) entschieden.
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Augen auf bei Fahrt nahe einer Hauswand
München/Berlin. Ein Autofahrer, der sehr nah an einer Hauswand
entlang fährt, muss besondere Vorsicht walten lassen. Er kann sich nicht auf die
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers berufen, wenn er einen an der Hauswand
befestigten Blitzableiter streift. Dies entschied das Amtsgericht München am 27.
Juni 2012 (AZ: 241 C 31612/10).
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