Verkehrsrecht
Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
Hamm/Berlin. Auch Deutsche können Führerscheine in anderen
EU‑Mitgliedsstaaten erwerben. Voraussetzung für die Gültigkeit ist, dass der
Betreffende einige Zeit in dem Mitgliedsstaat gelebt hat. Erwirbt jemand
außerhalb einer Sperrfrist eine ausländische EU-Fahrerlaubnis, darf er in
Deutschland Auto fahren, solange man ihm nicht vorwerfen kann, er hätte in dem
Staat, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, nicht gewohnt. So entschied
das Oberlandesgericht Hamm am 26. September 2012 (AZ: III-3 RVs 46/12).
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Für Dachlawine kann Mieter haften
München/Berlin. Wird ein Fahrzeug durch eine Dachlawine
beschädigt, haftet nicht zwingend der Vermieter des Hauses. Dieser kann die
Verkehrssicherungspflichten auf den Mieter übertragen. Möglich ist dies auch bei
der Vermietung eines Hauses durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. So
die Entscheidung des Amtsgerichts München vom 29. November 2011 (AZ: 433 C
19170/11).
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Vermieter von Parkplätzen muss keine Schneefanggitter in
schneearmer Gegend anbringen
Düsseldorf/Berlin. Ein Vermieter von Parkplätzen muss in
schneearmen Gegenden am Dach darüber keine Schneefanggitter zum Schutz der Pkw
vor Dachlawinen anbringen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Februar 2012 (AZ: I-24 U 217/11).
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Bei unbeaufsichtigtem Autoschlüssel riskiert man Kürzung der
Versicherungsleistung
Lässt die Mitarbeiterin eines Seniorenheimes den Schlüssel in
einem unverschlossenen Raum in einem Korb zurück, obwohl ein abschließbarer
Spind und ein abschließbarer Raum zur Verfügung standen, muss die
Haftpflichtversicherung nur einen Teil des durch den Fahrzeugdiebstahl
entstandenen Schadens ersetzen. Das Verhalten der Mitarbeiterin ist dann grob
fahrlässig und rechtfertigt auch bei einem abendlichen Diebstahl um 21.00 Uhr
eine Kürzung der Versicherungsleistung um 50 Prozent. Dies entschied das
Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Urteil vom 09.07.2012, Aktenzeichen: 10 U
1292/11).
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Fahrlehrererlaubnis wegen sexueller Übergriffe entzogen
Ein Fahrlehrer, der Fahrschülerinnen verbal und körperlich
sexuell belästigt, begeht eine gröbliche Verletzung seiner Berufspflichten, die
zum Widerruf der Fahrlehrererlaubnis berechtigt. Das hat das Verwaltungsgericht
(VG) Stuttgart (Urteil vom 03.05.2012, Aktenzeichen: 8 K 2956/11) entschieden.
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Stadt haftet für Schäden durch Steine werfende Kita-Kinder
Wird ein auf der Straße geparktes Fahrzeug beschädigt, weil
Kinder der angrenzenden Kindertagesstätte (Kita) das Grundstück verlassen und
mit Steinen auf das Auto geworfen haben, haftet die Stadt für den entstandenen
Schaden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Urteil vom
21.06.2012, Aktenzeichen: 1 U 1086/11) und verwies darauf, dass die
Erzieherinnen der betreffenden Kita in dem speziellen Einzelfall ihre
Aufsichtspflicht verletzt hätten.
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Überwiegende Haftung des liegen gebliebenen LKW
Brandenburg/Berlin. Den Motorradfahrer, der bei Helligkeit auf
einen auf einer Autobahn liegen gebliebenen LKW auffährt, trifft eine Mitschuld
von lediglich 40 Prozent. Voraussetzung für die überwiegende Haftung des
LKW-Fahrers ist allerdings, dass der LKW ungesichert auf der linken Spur
ausrollte. Damit änderte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) am 17.
Juli 2008 (AZ: 12 U 46/07) das Urteil des Landgerichts, welches die Schuld
allein beim Motorradfahrer gesehen hatte.
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Führerschein weg wegen Alkohols am Steuer
Mannheim/Berlin. Wird die Fahrerlaubnis wegen Alkohols am Steuer
entzogen und besteht der Verdacht auf Alkoholmissbrauch, muss der Betroffene ein
medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Anderenfalls erhält er den
Führerschein auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht zurück. Auf ein
entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 18.
Juni 2012 (AZ: 10 S 452/10) wird hingewiesen.
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Nicht jede Straße muss gestreut werden - besondere Vorsicht für
Autofahrer geboten
Coburg/Berlin. Landkreise müssen nicht jede Straße streuen. Daher
müssen Autofahrer etwa auf nächtlichen Kreisstraßen außerhalb geschlossener
Ortschaften besondere Vorsicht walten lassen. Das ergibt sich aus einem Urteil
des Landgerichts Coburg vom 6. Juli 2012 (AZ: 22 O 729/11).
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Kauf von mangelhaften Reifen - Verkäufer darf nachbessern
Wenn der Winters bevorsteht, werden besonders viele Reifen
gekauft. Kauft man mangelhafte Reifen, kann man nicht ohne Weiteres vom Vertrag
zurücktreten. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen der Lieferung einer
mangelhaften Sache setzt grundsätzlich voraus, dass dem Vertragspartner die
Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben wurde. Dass das Fahrzeug, für das die
Reifen gedacht waren, mittlerweile verkauft wurde, ändert daran nichts. Das
ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 12. Januar 2012
(AZ: 222 C 7196/11).
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