Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Autorennen auf eigene Gefahr

Bei Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringfügigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer für Schäden anderer Teilnehmer. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02. April 2003 (AZ: VI ZR 321/02) hervor.

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Bei abgeschaltetem Motor darf Handy an roter Ampel benutzt werden

Hamm/Berlin. Ein Autofahrer darf bei abgeschaltetem Motor mit seinem Mobiltelefon an einer roten Ampel telefonieren. Da der Fahrer sich ordnungsgemäß verhält, darf kein Bußgeld verhängt werden. Dies ergeht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 06. September 2007 (AZ. 2 Ss OWi) hervor.

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Beschädigtes Fahrzeug muss bei beruflicher Nutzung sofort repariert werden

Gera/Berlin. Nach einem Unfall muss der Geschädigte mit der Reparatur unverzüglich beginnen. Er darf auf die Zustimmung der Versicherung zur Kostenübernahme nicht warten, wenn dadurch ein noch größerer Schaden entstehen kann. Geschädigte sind stets verpflichtet, den Schaden gering zu halten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Gera vom 19. Januar 2007 (AZ. 3 O 496/06) hervor.

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Besondere Sorgfaltspflicht beim Anfahren und Einfädeln

Berlin. Will sich ein Autofahrer, dessen Fahrzeug am Fahrbahnrand geparkt war, in den fließenden Verkehr einordnen, hat er eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Kommt es zu einer Kollision mit einem fahrenden PKW, so haftet er alleine. Dies ergeht aus einem Beschluss des Kammergerichts vom 15. August 2007 (AZ. 12 U 202/06).

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Eingeschaltetes Warnblinklicht verpflichtet nur in bestimmten Fällen zu einer Reaktion

Berlin/Karlsruhe. Ein eingeschaltetes Blinklicht an einem stehenden Fahrzeug verpflichtet einen entgegenkommenden Autofahrer nicht dazu, die Geschwindigkeit stark zu drosseln oder anderweitig zu reagieren. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe vom 13. März 2007 (AZ: VI ZR 216/05).

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Eingeschränktes Vorfahrtsrecht bei Nebenwegen

Rostock/Berlin. Auch wer Vorfahrt hat, muss sich in eine Kreuzung genauso vorsichtig hineintasten, wie ein Wartepflichtiger, wenn er aus einem dem Anschein nach unbedeutenden und nicht einsehbaren Nebenweg kommt. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 23. Februar 2007 hervor (AZ. 8 U 40/06).

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Erhöhte Sorgfaltspflicht im Kreisverkehr

Berlin. Will ein Autofahrer einen Kreisel verlassen, muss er sich ganz rechts einordnen. Andernfalls verletzt er die besonderen Sorgfaltspflichten, die im Kreisverkehr gelten. Kommt es zu einem Unfall, haftet er allein. Dies geht aus einem Beschluss des Kammergerichts vom 27. August 2007 (AZ: 12 U 141/07).

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Freizeitradfahrer dürfen ohne Fahrrad-Schutzhelm fahren

Düsseldorf/Berlin. Ein Freizeitradfahrer, der im innerstädtischen Verkehr ein nicht für den Sporteinsatz gedachtes Fahrrad benutzt, muss keinen Schutzhelm tragen. Eine solche Pflicht könne aber für Sportrennradfahrer gelten. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2007 (AZ: I-1 U 278/06).

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Gurtpflicht und Handyverbot auch bei kurzem Stopp

Berlin. Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (Az.: 211 Ss 111/05) hervor.

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Jugendlicher Radfahrer haftet voll bei grobem Verkehrsverstoß

Koblenz/Berlin. Normalerweise müssen Autofahrer bei Unfällen mit Radlern einen Teil des Schadens tragen, die „Betriebsgefahr“ des Wagens ist größer. Allerdings kann ein Radfahrer auch allein haften, wenn er den Unfall verschuldet. Dies gilt auch bei Jugendlichen, die sich gegenüber Autofahrern vorschriftswidrig verhalten. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 01. Dezember 2004 (AZ. 12 S 159/04).

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