Verkehrsrecht
Autorennen auf eigene Gefahr
Bei Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential
haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringfügigen Regelverletzungen
keiner der Teilnehmer für Schäden anderer Teilnehmer. Dies geht aus einem Urteil
des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02. April 2003 (AZ: VI ZR 321/02) hervor.
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Bei abgeschaltetem Motor darf Handy an roter Ampel benutzt
werden
Hamm/Berlin. Ein Autofahrer darf bei abgeschaltetem Motor mit
seinem Mobiltelefon an einer roten Ampel telefonieren. Da der Fahrer sich
ordnungsgemäß verhält, darf kein Bußgeld verhängt werden. Dies ergeht aus einem
Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 06. September 2007 (AZ. 2 Ss OWi)
hervor.
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Beschädigtes Fahrzeug muss bei beruflicher Nutzung sofort
repariert werden
Gera/Berlin. Nach einem Unfall muss der Geschädigte mit der
Reparatur unverzüglich beginnen. Er darf auf die Zustimmung der Versicherung zur
Kostenübernahme nicht warten, wenn dadurch ein noch größerer Schaden entstehen
kann. Geschädigte sind stets verpflichtet, den Schaden gering zu halten. Dies
geht aus einem Urteil des Landgerichts Gera vom 19. Januar 2007 (AZ. 3 O 496/06)
hervor.
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Besondere Sorgfaltspflicht beim Anfahren und Einfädeln
Berlin. Will sich ein Autofahrer, dessen Fahrzeug am
Fahrbahnrand geparkt war, in den fließenden Verkehr einordnen, hat er eine
gesteigerte Sorgfaltspflicht. Kommt es zu einer Kollision mit einem fahrenden
PKW, so haftet er alleine. Dies ergeht aus einem Beschluss des Kammergerichts
vom 15. August 2007 (AZ. 12 U 202/06).
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Eingeschaltetes Warnblinklicht verpflichtet nur in bestimmten
Fällen zu einer Reaktion
Berlin/Karlsruhe. Ein eingeschaltetes Blinklicht an einem
stehenden Fahrzeug verpflichtet einen entgegenkommenden Autofahrer nicht dazu,
die Geschwindigkeit stark zu drosseln oder anderweitig zu reagieren. Dies ergeht
aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe vom 13. März 2007 (AZ: VI ZR
216/05).
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Eingeschränktes Vorfahrtsrecht bei Nebenwegen
Rostock/Berlin. Auch wer Vorfahrt hat, muss sich in eine
Kreuzung genauso vorsichtig hineintasten, wie ein Wartepflichtiger, wenn er aus
einem dem Anschein nach unbedeutenden und nicht einsehbaren Nebenweg kommt. Dies
ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 23. Februar 2007
hervor (AZ. 8 U 40/06).
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Erhöhte Sorgfaltspflicht im Kreisverkehr
Berlin. Will ein Autofahrer einen Kreisel verlassen, muss er
sich ganz rechts einordnen. Andernfalls verletzt er die besonderen
Sorgfaltspflichten, die im Kreisverkehr gelten. Kommt es zu einem Unfall, haftet
er allein. Dies geht aus einem Beschluss des Kammergerichts vom 27. August 2007
(AZ: 12 U 141/07).
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Freizeitradfahrer dürfen ohne Fahrrad-Schutzhelm fahren
Düsseldorf/Berlin. Ein Freizeitradfahrer, der im
innerstädtischen Verkehr ein nicht für den Sporteinsatz gedachtes Fahrrad
benutzt, muss keinen Schutzhelm tragen. Eine solche Pflicht könne aber für
Sportrennradfahrer gelten. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts
Düsseldorf vom 18. Juni 2007 (AZ: I-1 U 278/06).
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Gurtpflicht und Handyverbot auch bei kurzem Stopp
Berlin. Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf
der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen.
Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005
(Az.: 211 Ss 111/05) hervor.
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Jugendlicher Radfahrer haftet voll bei grobem Verkehrsverstoß
Koblenz/Berlin. Normalerweise müssen Autofahrer bei Unfällen
mit Radlern einen Teil des Schadens tragen, die „Betriebsgefahr“ des Wagens ist
größer. Allerdings kann ein Radfahrer auch allein haften, wenn er den Unfall
verschuldet. Dies gilt auch bei Jugendlichen, die sich gegenüber Autofahrern
vorschriftswidrig verhalten. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts
Koblenz vom 01. Dezember 2004 (AZ. 12 S 159/04).
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