Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf
Arzt wertet CT-Bild ohne Neurologen aus - Haftung für Behandlungsfehler

Hamm/Berlin. Versäumt ein Arzt, zur Auswertung eines CT-Bildes rechtzeitig einen Neurologen hinzuzuziehen, ist dies ein Behandlungsfehler. Erleidet ein Patient dadurch einen Schaden, haftet der Arzt. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. August 2013 (AZ: 3 U 122/12) hin.

Eine ältere Frau hatte sich bereits mehrfach stationär wegen Herzerkrankungen behandeln lassen. Im November 2005 wurde sie mit einer Halbseitenlähmung als Notfall in einem Krankenhaus eingeliefert. Dort kam sie bewusstlos an und erlitt kurz darauf einen Krampfanfall. Am selben Tag veranlassten die behandelnden Ärzte eine Computertomographie. Die daraus gewonnenen Bilder beurteilten sie, ohne einen Neurologen hinzuziehen. Bei den neurologischen Beratungen, die in den darauffolgenden Tagen abgehalten wurden, zeigte sich, dass die Patientin an einem Locked-in-Sydrom als Folge eines - anfangs nicht erkannten - massiven Hirnstamminfarkts litt. Die Frau war wach, konnte hören, sehen und riechen, sich aber bis auf Augenbewegungen nicht bewegen. Dieser Zustand änderte sich bis zu ihrem Tode im Juli 2006 nicht mehr. Der Sohn der Verstorbenen klagte auf Schadensersatz.

Mit Erfolg. Das Gericht billigte ihm ein sogenanntes ererbtes Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu. Die behandelnden Ärzte der Patientin hätten versäumt, noch am Aufnahmetag einen Neurologen zur Beurteilung der CT-Bilder hinzuzuziehen. Ein Neurologe hätte den massiven Hirnstamminfarkt der Frau erkennen und dessen rechtzeitige Behandlung innerhalb des noch geöffneten Zwölf-Stunden-Zeitfensters veranlassen müssen. Wäre dies unterblieben, hätte ein grober Behandlungsfehler vorgelegen. Laut medizinischem Sachverständigen sei die versäumte Behandlung der Patientin mögliche Ursache für die schwerwiegenden Lähmungen und ihren späteren Tod. Das gehe zulasten der beklagten Ärzte, da sie nicht bewiesen hätten, dass die Patientin bei rechtzeitiger richtiger Behandlung genauso massive Beeinträchtigungen erlitten hätte.

 

 

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