Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Honorar                                                                    

 

Anwaltshonorar ... Wer soll das bezahlen?
 

Das Honorar, das der Rechtsanwalt für seine Leistungen erhält, ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz  (RVG) geregelt. Deshalb kann man schon bei der Übernahme des  Mandats sagen, welche Gebühren voraussichtlich entstehen werden. Das  bedeutet für Sie ein Stück Sicherheit.

Rechtsanwaltsgebühren RVG
 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten für die Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts ggf. mit einer Selbstbeteiligung, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergibt. Für welche Fälle Ihr Rechtsschutzversicherer eintreten muss, hängt unter anderem vom Inhalt Ihres Versicherungsvertrags ab.

Sofern Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, können Sie für die außergerichtliche Tätigkeit einen Anspruch auf Beratungshilfe haben. Bei einem gerichtlichen Verfahren kann für Sie Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.  

 

Rechtsanwaltshonorar Rechtsschutzversicherung

 

Beratungshilfe:

Falls Sie nicht in der Lage sind, die Rechtsanwaltskosten für die Beratung oder Ihre außergerichtliche Vertretung zu tragen, können Sie beim Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist, einen Beratungshilfeschein beantragen. Den Beratungshilfeschein übergeben Sie dem Rechtsanwalt, der mit der Staatskasse abrechnet. In diesem Fall zahlen Sie lediglich einen Eigenanteil von 15 Euro.

 

Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe:

Jedem Bürger soll die Möglichkeit zur Verfolgung oder Verteidigung seiner Rechte gegeben werden, wenn er die Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen kann. Hierzu gibt es die Prozesskostenhilfe oder, in familienrechtlichen Angelegenheiten, die Verfahrenskostenhilfe. Voraussetzung für die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

 

Wann der Gegner die Kosten zu tragen hat:  

Wenn Ihr Rechtsanwalt für Sie tätig wird, um zum Beispiel Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall durchzusetzen, dann muss der Versicherer des Fahrzeugs des Unfallgegners die Kosten übernehmen, wenn die Ansprüche durchgesetzt werden. Und Ihr ehemaliger "guter Freund" wird mit den Kosten belastet, die für den Anwalt entstanden sind, wenn er das Darlehen, das Sie ihm gegeben hatten, erst auf Druck Ihres Rechtsanwalts zurückzahlt.

Der Rechtsanwalt wird zunächst bestrebt sein, Ihre Interessen und Ihr Anliegen außergerichtlich durchzusetzen. Manchmal läßt sich aber ein Prozess nicht vermeiden. Prozesskostenhilfe ProzesskostenWenn Sie Ihren Anspruch durchsetzen, den Prozess also gewinnen, trägt der Gegner die Kosten, auch das Honorar Ihres Anwalts. Umgekehrt müssten Sie alles bezahlen, wenn das Gericht gegen Sie entscheidet. Deswegen wird Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen vorher die Chancen und die Risiken eines Rechtsstreits besprechen, so dass Sie eine gute Grundlage für Ihre Entscheidung haben, ob es zum Prozess kommt. Steht für Sie eine solche Entscheidung aktuell an? Der Prozesskostenrechner sagt Ihnen, wie hoch das Kostenrisiko Ihres Verfahrens ist. 

 

Rechtsanwaltsgebühren Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

 

Berechnung der Kosten eines Zivilprozesses I. und II. Instanz

 

Mit Hilfe des Prozesskostenrechners können Sie die voraussichtlichen Kosten eines Prozesses berechnen.

 

  zum Prozesskostenrechner   

 

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    Rechtsanwalt Gerhard Raab

    Aachener Straße 585 · 50226 Frechen-Königsdorf

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