Vertragsrecht

Das Vertragsrecht

Wann braucht man einen schriftlichen Vertrag?

Wenn Sie Ihren „Gebrauchten“ verkaufen wollen, nachdem das neue Auto vor der Tür steht, wenn Sie Ihrem unter Druck geratenen Bekannten mit einem Darlehen unter die Arme greifen wollen oder sonstige wichtige Vereinbarungen treffen wollen oder müssen, dann empfiehlt es sich immer, „schwarz auf weiß“ festzuhalten, was im Einzelnen vereinbart wurde. Die meisten Verträge kann man zwar auch mündlich wirksam abschließen. Nur, wenn es dann nicht so läuft, wie es sollte, müssen Sie im einzelnen darlegen und beweisen, was vereinbart wurde. Und das können Sie sicher nur, wenn es schriftliche Vereinbarungen gibt.

Was du schwarz auf weiß besitzt …

Nicht so sehr auf das Gesetz kommt es an als auf
seine Auslegung – und darüber bestimmt der Richter.

Vertragsinhalt

Wer schreibt, der bleibt … auch diese Aussage hat also ihre Berechtigung. Wichtig ist aber, dass der Inhalt schriftlicher Verträge klar und eindeutig ist. In der Praxis kommt es immer wieder zu „Auslegungsschwierigkeiten“. Meistens deswegen, weil die im Vertrag gebrauchten Formulierungen nicht eindeutig sind.

Wenn es um bedeutsame Vereinbarungen und Verträge gilt, sollten Sie deshalb Ihren Rechtsanwalt fragen, bevor Sie unterschreiben.

Rücktritt vom Vertrag

Er tat mir leid, der Mann im Rollstuhl vor der Tür … Und nett war er auch noch.

Und deswegen haben Sie ein Abonnement für den Jahresbezug einer Zeitschrift unterschrieben. Sie erzählen es am Abend Ihrem Partner. Der dafür gar kein Verständnis hat. Und er hat ja auch Recht. Die bestellte Zeitschrift wird kaum gelesen werden. Und die Ausgabe für das Abonnement war wirklich überflüssig. Gehen Sie sofort zu Ihrem Anwalt. Er regelt das für Sie. Denn Sie haben ein Widerrufsrecht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das steht eindeutig so in unseren Geschäftsbedingungen … Wenn Ihre Lieferfirma mit diesem Hinweis Ihre Reklamation „abwürgen“ will – fragen Sie Ihren Anwalt. In manchen Geschäftsbedingungen steht vieles. Aber nicht alles, was dort steht, ist auch wirksam. Ihr Rechtsanwalt kennt sich da aus.
Also: Wenn es um (wichtige) Verträge geht – möglichst vorher zum Rechtsanwalt.

Rechtsanwaltskanzlei Raab

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