Umgangsrecht der Großeltern muss konkret festgelegt werden
(red/dpa). Großeltern haben grundsätzlich ein Umgangsrecht mit
ihren Enkeln. Können sich die getrennt lebenden Eltern und die beiden
Großelternpaare nicht einvernehmlich auf eine Zeitverteilung einigen, muss dies
das Gericht entscheiden und konkret festlegen. Hierfür ist eine genaue und
erschöpfende Bestimmung über Art, Ort und Zeit des Umgangs erforderlich.
Die Eltern des Mädchens leben getrennt. Das Kind lebt bei der
Mutter, der Umgang mit dem Vater ist geregelt. Die Großeltern väterlicherseits
forderten 2012 Umgang mit ihrer Enkelin an jedem ersten Wochenende eines Monats
sowie in den Herbstferien desselben Jahres. Dagegen wandte sich die Mutter.
Zunächst konnten Großeltern und Mutter eine Teileinigung
erzielen: Die Großeltern haben Anspruch auf Umgang mit dem Kind im Anschluss an
den Umgang des Vaters. Das gilt, sofern dieser auf oder in ein Wochenende fällt.
Sie können ihre Enkelin dann am anschließenden Sonntag sehen.
Gegen einen Teil der gerichtlichen Entscheidung legte die
Mutter Beschwerde ein: Sie war nicht damit einverstanden, dass die Großeltern
mit ihrer Enkelin Umgang für einen zusammenhängenden Urlaub in einer Woche in
den Ferien des Landes Brandenburg haben sollten. Auch sie und der Vater wollten
Urlaub mit ihrem Kind verbringen. Darüber hinaus hätten auch die Großeltern
mütterlicherseits ein Umgangsrecht gefordert. Hätten die Großeltern
väterlicherseits mit ihrer Forderung Erfolg, stünde ihrer Tochter für eine
individuelle Feriengestaltung mit anderen Kindern keine Zeit mehr zur Verfügung.
Das Oberlandesgericht sprach den Großeltern die erste Woche in
den Herbstferien von Samstag zu Samstag als Umgangswoche zu (Brandenburgisches
Oberlandesgericht am 21. Februar 2014; AZ: 10 UF 159/13 UF). Grundsätzlich haben
Großeltern ein Recht auf Umgang mit dem Enkel, wenn dieser dem Wohl des Kindes
diene, erläuterten die Richter. Das sei hier der Fall. Die Entscheidung der
ersten Instanz sei jedoch abzuändern: Der Umgang der Großeltern väterlicherseits
mit dem Kind in den Ferien müsse konkret geregelt werden, also Art, Ort und Zeit
des Umgangs genau festgelegt werden. Auch die zeitliche Lage eines Ferienumgangs
sei konkret zu regeln.
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