Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Umgangsrecht der Großeltern muss konkret festgelegt werden

 

(red/dpa). Großeltern haben grundsätzlich ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln. Können sich die getrennt lebenden Eltern und die beiden Großelternpaare nicht einvernehmlich auf eine Zeitverteilung einigen, muss dies das Gericht entscheiden und konkret festlegen. Hierfür ist eine genaue und erschöpfende Bestimmung über Art, Ort und Zeit des Umgangs erforderlich.

Die Eltern des Mädchens leben getrennt. Das Kind lebt bei der Mutter, der Umgang mit dem Vater ist geregelt. Die Großeltern väterlicherseits forderten 2012 Umgang mit ihrer Enkelin an jedem ersten Wochenende eines Monats sowie in den Herbstferien desselben Jahres. Dagegen wandte sich die Mutter.

Zunächst konnten Großeltern und Mutter eine Teileinigung erzielen: Die Großeltern haben Anspruch auf Umgang mit dem Kind im Anschluss an den Umgang des Vaters. Das gilt, sofern dieser auf oder in ein Wochenende fällt. Sie können ihre Enkelin dann am anschließenden Sonntag sehen.

Gegen einen Teil der gerichtlichen Entscheidung legte die Mutter Beschwerde ein: Sie war nicht damit einverstanden, dass die Großeltern mit ihrer Enkelin Umgang für einen zusammenhängenden Urlaub in einer Woche in den Ferien des Landes Brandenburg haben sollten. Auch sie und der Vater wollten Urlaub mit ihrem Kind verbringen. Darüber hinaus hätten auch die Großeltern mütterlicherseits ein Umgangsrecht gefordert. Hätten die Großeltern väterlicherseits mit ihrer Forderung Erfolg, stünde ihrer Tochter für eine individuelle Feriengestaltung mit anderen Kindern keine Zeit mehr zur Verfügung.

Das Oberlandesgericht sprach den Großeltern die erste Woche in den Herbstferien von Samstag zu Samstag als Umgangswoche zu (Brandenburgisches Oberlandesgericht am 21. Februar 2014; AZ: 10 UF 159/13 UF). Grundsätzlich haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit dem Enkel, wenn dieser dem Wohl des Kindes diene, erläuterten die Richter. Das sei hier der Fall. Die Entscheidung der ersten Instanz sei jedoch abzuändern: Der Umgang der Großeltern väterlicherseits mit dem Kind in den Ferien müsse konkret geregelt werden, also Art, Ort und Zeit des Umgangs genau festgelegt werden. Auch die zeitliche Lage eines Ferienumgangs sei konkret zu regeln.

 

 

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