Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Gewalt in der Ehe - Trennungsjahr vor Scheidung nicht notwendig

 

(red/dpa). Verbale und körperliche Gewalt in der Ehe wird vom Partner nicht selten lange hingenommen. Ist der Punkt erreicht, dass sie oder er sich trennt und die Scheidung möchte, will der Partner das häufig nicht akzeptieren.

Das Ehepaar war 26 Jahre verheiratet. Seit September 2017 leben sie getrennt. Die Ehe wurde vor Ablauf des Trennungsjahrs bereits im Februar 2018 geschieden. Die Fortsetzung der Ehe wäre für die Frau „eine unzumutbare Härte“. Nach Anhörung der Beteiligten und Vernehmung der gemeinsamen Kinder war das Gericht überzeugt, dass der Mann seine Ehefrau immer wieder beleidigt und tätlich angegriffen hatte.

Gegen die Entscheidung legte der Mann Beschwerde ein. Die Ehe sei zu Unrecht vor Ablauf des Trennungsjahrs geschieden worden. Das Gericht  (Oberlandesgericht Oldenburg am 27. April 2018; AZ: 4 UF 44/18) habe die Zeugenaussagen nicht fehlerfrei gewürdigt. Keiner der Zeugen habe Tätlichkeiten konkret beschrieben. Hinsichtlich der Beleidigungen, die er in seiner Muttersprache geäußert habe, stütze sich das Familiengericht auf wörtliche Übersetzungen, statt eine "kulturelle" Übersetzung vorzunehmen. Das nähme den angeblichen Beleidigungen deutlich an Schärfe.

Seine Beschwerde war erfolglos. Das Gesetz sehe die Möglichkeit vor, eine Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahrs zu scheiden, wenn die Fortsetzung für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des Partners liegen, eine unzumutbare Härte darstelle. Dazu gehörten schwere Beleidigungen, grobe und demütigende Ehrverletzungen mit Tätlichkeiten. Die Frau habe beschrieben, dass ihr Ehemann sie nicht nur beleidigt, sondern auch immer wieder geschlagen und gekniffen habe.

Es sei typisch für Gewalttätigkeiten in der Ehe, dass der Ehepartner jahrelang Demütigungen und Tätlichkeiten des anderen aushalte, bis dies irgendwann nicht mehr gelinge. Dies habe die Frau überzeugend so beschrieben, dass sie das 26 Jahre ausgehalten habe, es aber nicht mehr ertrage. Sie sei psychisch kaputt.

Ihr Mann habe durch sein Verhalten die Grundlage eines weiteren Zusammenlebens des Ehepaars zerstört. Das Trennungsjahr müsse die Frau daher nicht abwarten.

 

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

 
 

 

 

 

 

 

     
     
     
   
     
 

 

   

 

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