Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Haager Kindesentführungsübereinkommen kann eine Kindesentführung schnell beenden

 

In dem Fall, den jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Celle zu entscheiden hatte (Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 03. Juli 2012 (AZ: 18 UF 171/11), ging es um eine Familie, die in den USA gelebt hatte. Im Sommer 2010 machten Mutter und Tochter eine Urlaubsreise nach Deutschland. Die Mutter weigerte sich, mit der Tochter in die Vereinigten Staaten zurückzukehren. Als der Vater daraufhin in Deutschland ein Gerichtsverfahren einleitete, verpflichtete sie sich, das Kind spätestens zu Beginn des Jahres 2012 in die USA zurückzubringen. Das tat sie jedoch nicht.

Die für das HKÜ zuständigen Richter des OLG ordneten auf der Grundlage des Abkommens die sofortige Rückführung der Tochter an. Sie verwarfen das Argument der Mutter, dass sich das Kind während des fast zweijährigen Aufenthalts in Deutschland an die Umgebung gewöhnt habe. Denn die Unterbrechung der jetzigen Situation sei die Folge der von dem entführenden Elternteil einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage. Auf diese Situation könne sich die Mutter nicht berufen, da sie allein diese geschaffen habe. Auch die Trennung von der Mutter sei kein gegen eine Rückführung sprechendes Argument. Es stehe ihr frei, ebenfalls in die USA zurückzukehren.

 

 

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