Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts nur wenn Kindeswohl
gefährdet ist
Einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt
(Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 16. Dezember 2011, AZ: 4 UF 257/11)
zu entscheiden. Die geschiedenen Eltern teilten sich das Sorgerecht für das
gemeinsame Kind. De facto entschied die Mutter, bei der das Kind lebt. Eine
sachliche Verständigung zwischen den Eltern über die Belange des Kindes war
jedoch nicht möglich. Die beiden Elternteile sprachen nicht miteinander, eine
Kommunikation erfolgte nur über Handzettel und SMS und war von gegenseitigen
Vorhaltungen geprägt. Nachdem es im Sommer 2010 zu mehreren Vorfällen gekommen
war, bei denen der Vater in Gegenwart des Kindes alkoholisiert in tätliche
Auseinandersetzungen geraten war, beantragte die Mutter eine Übertragung der
Alleinsorge. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts, dem zuzustimmen, legte der
Vater Beschwerde ein.
Mit Erfolg. Mit der Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts sei
ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht des anderen
Elternteils verbunden, so die Richter. Deshalb komme sie nur dann in Betracht,
wenn es keine für den betroffenen Elternteil milderen geeigneten Mittel gebe.
Im vorliegenden Fall könne man jedoch nicht davon ausgehen,
dass eine Aufhebung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts dem Wohl des
betroffenen Kindes besser entspreche als die Beibehaltung. Zwar bestehe derzeit
zwischen den Eltern keine tragfähige soziale Beziehung, die es ihnen ermöglichen
würde, über Belange ihres gemeinsamen Kindes zu sprechen. Doch habe das Kind,
wie seine Äußerungen gezeigt hätten, eine gute Bindung zu beiden Eltern. Ihnen
sei es bislang offenbar gelungen, ihren Konflikt vom Kind fernzuhalten.
Darüber hinaus habe sich der Vater damit abgefunden, dass die
Mutter die Angelegenheiten des gemeinsamen Kindes faktisch alleine regele. Weder
behindere er Entscheidungen, noch verweigere er seine Mitwirkung. Auch habe es
offensichtlich keine Meinungsverschiedenheiten über die gemeinsam zu treffenden
Entscheidungen gegeben.
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