Personalausweis gehört nicht zum Bildungspaket
Jobcenter sind nicht verpflichtet, im Rahmen des
Bildungspakets die Kosten für einen Personalausweis zu übernehmen.
Ein Schüler beabsichtigte, mit seiner Klasse eine Reise nach
England zu machen. Seine Eltern beantragten beim Jobcenter im Rahmen des
Bildungspakets die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt und für einen
Kinderreisepass. Die Reisekosten übernahm das Jobcenter, nicht jedoch die Kosten
für den Pass. Einen Eilantrag der Eltern gegen diese Entscheidung lehnte das
Sozialgericht Chemnitz ab (Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 1. August
2012, AZ: S 31 AS 3050/12 ER).
Ausschlaggebend sei, so das Gericht, dass für die Einreise
nach England ein Personalausweis als Ausweispapier genüge. Die Kosten für die
Anschaffung eines Personalausweises habe der Gesetzgeber bei der
Bedarfsermittlung für den Regelsatz berücksichtigt. Diese Kosten seien daher aus
den Regelleistungen zu bestreiten.
Die Entscheidung betrifft nicht den Fall, dass das Ziel der
Klassenfahrt ein Land ist, in dem zur Einreise ein Kinderreisepass Pflicht ist.
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