Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Personalausweis gehört nicht zum Bildungspaket

 

Jobcenter sind nicht verpflichtet, im Rahmen des Bildungspakets die Kosten für einen Personalausweis zu übernehmen.

Ein Schüler beabsichtigte, mit seiner Klasse eine Reise nach England zu machen. Seine Eltern beantragten beim Jobcenter im Rahmen des Bildungspakets die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt und für einen Kinderreisepass. Die Reisekosten übernahm das Jobcenter, nicht jedoch die Kosten für den Pass. Einen Eilantrag der Eltern gegen diese Entscheidung lehnte das Sozialgericht Chemnitz ab (Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 1. August 2012, AZ: S 31 AS 3050/12 ER).

Ausschlaggebend sei, so das Gericht, dass für die Einreise nach England ein Personalausweis als Ausweispapier genüge. Die Kosten für die Anschaffung eines Personalausweises habe der Gesetzgeber bei der Bedarfsermittlung für den Regelsatz berücksichtigt. Diese Kosten seien daher aus den Regelleistungen zu bestreiten.

Die Entscheidung betrifft nicht den Fall, dass das Ziel der Klassenfahrt ein Land ist, in dem zur Einreise ein Kinderreisepass Pflicht ist.

 

 

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