Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Unterhalt nach langer Ehedauer

 

Wesentlich ist dies für die Berechnung des Unterhalts. So wird beispielsweise ein höheres fiktives Lohnniveau angenommen, wenn eine Ausbildung wegen der Ehe und der Kinder abgebrochen werden musste. Daraus ergibt sich dann ein höherer unbefristeter Unterhalt. Bei der Berechnung werden auch berufliche Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt.

In dem vorliegenden Fall waren die Eheleute 21 Jahre verheiratet und hatten Zwillinge. Die Frau ist ungelernt. Der Mann zahlte während der gesamten Trennungszeit seit 2003 Unterhalt. Die Frau forderte jedoch einen höheren Unterhalt wegen ehebedingter Nachteile.

Sie konnte sich damit aber nur teilweise durchsetzen. Das Gericht (Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. März 2012, AZ: II-2 UF 215/11) gewährte der Frau einen etwas höheren Unterhalt, dies jedoch nur befristet. Bei ungelernten Kräften könne man ohne konkrete Hinweise darauf, dass ohne Ehe und Kinder eine Berufsausbildung geplant gewesen wäre, nicht von dem Erreichen eines höheren Lohnniveaus ausgehen. Auch wenn man die lange Ehedauer berücksichtige, müssten ebenso die langen Unterhaltszahlungen während der ungewöhnlich langen Trennungszeit einbezogen werden. Eine betragsmäßige und zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruches der Ehefrau sei daher gerechtfertigt.

 

 

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