Unterhalt nach langer Ehedauer
Wesentlich ist dies für die Berechnung des Unterhalts. So wird
beispielsweise ein höheres fiktives Lohnniveau angenommen, wenn eine Ausbildung
wegen der Ehe und der Kinder abgebrochen werden musste. Daraus ergibt sich dann
ein höherer unbefristeter Unterhalt. Bei der Berechnung werden auch berufliche
Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt.
In dem vorliegenden Fall waren die Eheleute 21 Jahre
verheiratet und hatten Zwillinge. Die Frau ist ungelernt. Der Mann zahlte
während der gesamten Trennungszeit seit 2003 Unterhalt. Die Frau forderte jedoch
einen höheren Unterhalt wegen ehebedingter Nachteile.
Sie konnte sich damit aber nur teilweise durchsetzen. Das
Gericht (Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. März 2012, AZ: II-2 UF
215/11) gewährte der Frau einen etwas höheren Unterhalt, dies jedoch nur
befristet. Bei ungelernten Kräften könne man ohne konkrete Hinweise darauf, dass
ohne Ehe und Kinder eine Berufsausbildung geplant gewesen wäre, nicht von dem
Erreichen eines höheren Lohnniveaus ausgehen. Auch wenn man die lange Ehedauer
berücksichtige, müssten ebenso die langen Unterhaltszahlungen während der
ungewöhnlich langen Trennungszeit einbezogen werden. Eine betragsmäßige und
zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruches der Ehefrau sei daher
gerechtfertigt.
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