Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Kaufrecht

 

Präsentation im Internet ist nicht gleich Angebot

München/Berlin. Auf im Internet offerierte Ware besteht kein Anspruch auf Lieferung. Eine Bestellung ist für den Verkäufer nicht bindend, erst mit entsprechender Bestätigung oder Lieferung wird der Kaufvertrag wirksam. Das Amtsgericht München wies daher am 4. Februar 2010 (AZ: 281 C 27753/09) die Klage eines Mannes gegen eine Internetverkäuferin ab.

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Vorsicht bei übertriebenen Anpreisungen im Internethandel

München/Berlin. Wer ein Fahrzeug fälschlicherweise im Internet mit der Beschreibung „in einem sehr guten Zustand“ anbietet, muss dem Interessenten die Reisekosten erstatten. Diese Aussage ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 23. Mai 2007 (AZ: 163 C 8127/07).

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Waschmaschinenverkäufer gerät vor Gericht ins Schleudern

Hamm/Berlin. Wer im Internet Waren verkauft, unterliegt den gleichen Pflichten wie ein Anbieter im herkömmlichen Laden. So muss ein Internetverkäufer ebenso wie ein Ladenverkäufer bei den von ihm zum Verkauf angebotenen Waschmaschinen die Schleuderwirkungsklasse angeben. Tut er dies nicht, handelt er wettbewerbswidrig, so das Oberlandesgericht Hamm am 11. März 2008 (AZ: 4 U 139/07).

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Toilettenhäuschen-Rarität auf e-bay

Berlin/München. Sammler von altem Spielzeug sind manchmal bereit, viel Geld für ihre Leidenschaft auszugeben. Bei einer e-bay Auktion ersteigerte ein Sammler für 2.247,00 € ein Toilettenhäuschen, ein Spielzeugtoilettenhäuschen wohlgemerkt, mit Inneneinrichtung. Nachdem es bei ihm eingetroffen war, bemerkte er, dass es sich nicht um das erhoffte Original von Märklin, sondern um einen Nachbau aus den 80’er Jahren handelte. Er wollte den Kauf rückgängig machen. Da er das Stück aber von einem anderen Hobbysammler ersteigert hatte, wies das Landgericht München I am 7. August 2008 (AZ: 34 S 20431/04) die Klage ab. Auf ein geltendes Widerrufsrecht bei so genannten Fernabsatzgeschäften mit Gewerbetreibenden hat sich der Kläger nicht berufen können.

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Vorsicht bei Billigheimern

Berlin. Liegt der Kaufpreis eines Autos deutlich unter dem Listenpreis, müssen potenzielle Käufer misstrauisch werden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 23. November 2005 (AZ: 1 U 42/05) ist dann damit zu rechnen, dass es sich um einen gestohlenen Wagen handelt. Unter Umständen müssen die gelackmeierten Käufer dann Schadensersatz an den ursprünglichen Bestizer zahlen.

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Rostschäden am Auto: Wo ein Autobesitzer seine Garantieansprüche geltend machen darf

 

Saarbrücken/Berlin. Garantiearbeiten an Autos müssen am Wohnsitz des Käufers erbracht werden, nicht in der Niederlassung des Herstellers. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 30. November 2010 (AZ: 5 T 517/10) hervor.

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Nicht immer Gewährleistungsausschluss bei „Bastlerfahrzeug“

 

München/Berlin. Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug" kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff “Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 17. November 2009 (AZ: 155 C 22290/08).

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Garantie nur bei Inspektion in Vertragswerkstatt

 

Will ein Käufer für sein Fahrzeug die vom Hersteller gewährte Garantie beanspruchen, muss er die Garantiebedingungen erfüllen. So kann der Hersteller etwa verlangen, Wartungen nur in den Vertragswerkstätten durchführen zu lassen. Tut der Autofahrer dies nicht, erlischt die Garantie. Dies bestätigt das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 2007 (AZ: VIII ZR 187/06).

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Wassereintritt bei Cabrio kein Mangel

 

Brandenburg/Berlin. Das Eindringen von Wasser in den Innenraum eines Cabrios durch Benutzung eines Hochdruckreinigers stellt keinen Mangel dar. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 21. Februar 2007 (AZ: 4 U 121/06) hervor.

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