Parkett statt Teppich: Es darf lauter
sein
Brandenburg/Berlin. Tauscht ein Wohnungseigentümer den
Teppichboden gegen Parkett aus, muss das Parkett lediglich den Trittschallschutz
gewährleisten, der dem ursprünglich festgelegten Schallschutzniveau des Gebäudes
entspricht. Das folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg
vom 20. Mai 2010 mit (AZ: 5 Wx 20/09).
Der Wohnungseigentümer tauschte in seiner Wohnung den
vorhandenen Teppichboden gegen einen Parkettfußboden aus. Durch den auf dem
Parkett entstehenden Trittschall fühlte sich der darunter wohnende Nachbar
gestört. Er forderte Abhilfe.
Ohne Erfolg. Die Richter sahen die Beeinträchtigung als
zumutbar an. Das Schallschutzniveau der Wohnanlage ist das in der DIN 4109
(1989) festgelegte Maß. Dies wird auch mit dem neuen Parkettboden nicht
überschritten. Die Richter wiesen außerdem darauf hin, dass Küche, Bad und WC
der Wohnung mit Keramikfliesen ausgestattet sind und der von diesen Räumen
ausgehende Trittschall denjenigen noch übersteigt, der im Bereich des
Parkettbodens entsteht.
Auch kann sich der Kläger nicht darauf berufen, dass die
akustischen Beeinträchtigungen durch einen Teppichboden geringer wären. Eine
solche Argumentation wäre nur dann schlagend, wenn der bei einem Teppichboden
entstehende Trittschall der einzuhaltende Maßstab wäre. Das ist hier jedoch
nicht der Fall.
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