Vorsicht im Kreisverkehr
Hamburg/Berlin. Autos im Kreisverkehr haben immer Vorfahrt. Fährt jemand in
das Rondell ein, muss er warten. Verursacht der Einfahrende trotzdem einen
Unfall, dann haftet er allein. Hingewiesen wird auf eine Entscheidung des
Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 29. Dezember 2011 (AZ: 813b C 256/10).
Zum Schadensersatz gehören auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten für die
Regulierung des Kaskoschadens mit der eigenen Versicherung.
Ein Autofahrer fuhr mit seinem Fahrzeug in einen Kreisverkehr ein. Kurz nach
der Einfahrt kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw. Dessen Fahrerin war der
Meinung, der andere Fahrer habe ihr die Vorfahrt genommen und klagte. Dieser
argumentierte jedoch, die Frau sei zu schnell gefahren.
Für das Gericht war nach der Beweisaufnahme klar, dass der Mann in den
Kreisverkehr einfuhr, während das andere Fahrzeug sich bereits im Kreisverkehr
befand. Er hätte somit Vorfahrt gewähren müssen. Auch habe ein Sachverständiger
den Unfall, wie von der Frau geschildert, rekonstruieren können. Das Gericht sei
daher nicht davon überzeugt, dass sie zu schnell gefahren sei. Daher hafte der
beklagte Fahrer allein. Zum Schadensersatz gehörten auch die Rechtsanwaltskosten
aus der Abwicklung des Reparaturschadens mit seiner Kaskoversicherung.
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