Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Vorsicht im Kreisverkehr

 

Hamburg/Berlin. Autos im Kreisverkehr haben immer Vorfahrt. Fährt jemand in das Rondell ein, muss er warten. Verursacht der Einfahrende trotzdem einen Unfall, dann haftet er allein. Hingewiesen wird auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 29. Dezember 2011 (AZ: 813b C 256/10).  Zum Schadensersatz gehören auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten für die Regulierung des Kaskoschadens mit der eigenen Versicherung.

Ein Autofahrer fuhr mit seinem Fahrzeug in einen Kreisverkehr ein. Kurz nach der Einfahrt kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw. Dessen Fahrerin war der Meinung, der andere Fahrer habe ihr die Vorfahrt genommen und klagte. Dieser argumentierte jedoch, die Frau sei zu schnell gefahren.

Für das Gericht war nach der Beweisaufnahme klar, dass der Mann in den Kreisverkehr einfuhr, während das andere Fahrzeug sich bereits im Kreisverkehr befand. Er hätte somit Vorfahrt gewähren müssen. Auch habe ein Sachverständiger den Unfall, wie von der Frau geschildert, rekonstruieren können. Das Gericht sei daher nicht davon überzeugt, dass sie zu schnell gefahren sei. Daher hafte der beklagte Fahrer allein. Zum Schadensersatz gehörten auch die Rechtsanwaltskosten aus der Abwicklung des Reparaturschadens mit seiner Kaskoversicherung.

 

 

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